Pflanzenschutz mit der Drohne

Land OÖ will direkte Ausbringung durch Verordnung möglich machen

Der Drohne entgeht nichts — auch Unkräuter nicht, die den Pflanzen zusetzen. Eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Drohne wäre nicht zuletzt bei Schlechtwetter ein großer Vorteil, an einer entsprechenden Verordnung wird gearbeitet.
Der Drohne entgeht nichts — auch Unkräuter nicht, die den Pflanzen zusetzen. Eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Drohne wäre nicht zuletzt bei Schlechtwetter ein großer Vorteil, an einer entsprechenden Verordnung wird gearbeitet. © LK/Treiblmeier

Der Einsatz von Drohnen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes gewinnt an Bedeutung — und wird wohl auch die Debatte um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusätzlich beleben.

Immerhin, so sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger, sei durch einen gezielten Drohneneinsatz eine Einsparung bei den eingesetzten Mitteln von bis zu 80 Prozent möglich. Allerdings braucht es für eine direkte Ausbringung durch Drohnen noch rechtliche Änderungen.

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Unkraut detektieren

Aktuell werden laut Landwirtschaftskammer Drohnen dazu genutzt, Felder zu befliegen und spezielle Unkräuter wie Distel und Ampfer zu detektieren. Die Drohne überfliegt das Feld und scannt die Fläche mit den Unkräutern.

Diese Datei wird in das Steuergerät einer Pflanzen-Schutzspritze eingespielt und es werden die Düsen nur dort eingeschaltet, wo sich auch z.B. die Disteln oder der Ampfer befinden („spot-spraying“). Solche Anwendungen werden in Oberösterreich bereits angeboten und auch durchgeführt.

Derzeit Begutachtung

Nun will das Land OÖ auch die direkte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Drohnen durch eine Novelle des Bodenschutzgesetzes ermöglichen. Eine detaillierte Verordnung zur Umsetzung sei derzeit in Begutachtung und soll bereits im Herbst im Landtag beschlossen werden, so Kammer-Präsident Waldenberger.

Primär angedacht werde zum Beispiel die Ausbringung von Schneckenkorn auf Flächen die, wie im heurigen nassen Frühjahr bei Zuckerrübe, nicht befahrbar waren. Die Produkte müssen dazu von der Behörde (BAES-Bundesamt für Ernährungssicherheit) für die Ausbringung mittels Drohnen zugelassen sein — derzeit haben nur Nützlinge zur Bekämpfung des Maiszünslers diese Genehmigung.

Von Markus Ebert

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