Reparaturbonus – Pensionistenvertreter sehen Diskriminierung

Durch den Reparaturbonus sollen Ressourcen geschont werden © APA/dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger

Seit heute, Montag, ist der Reparaturbonus wieder verfügbar. Mit diesem können 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro, einer Reparatur von Haushaltselektrogeräten wie Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen rückerstattet werden. Pensionistenvertreter sehen jedoch einen Fall von Altersdiskriminierung, da es für Kunden keine Möglichkeit gebe, den Antrag auf den Bonus analog zu stellen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) verweist auf die Partnerbetriebe.

Sowohl der Pensionistenverband als auch der Seniorenbund sprachen sich am Montag in Aussendungen prinzipiell für die Wiedereinführung des Reparaturbonus aus. Dieser war im Juni in eine Sommerpause gegangen, nachdem mehrere Betrugsfälle aufgedeckt worden waren. Im Zuge des Neustarts wurden einige Regeln geändert, um die Sicherheit zu erhöhen. So wird der Bonus nun direkt an Kundinnen und Kunden ausbezahlt und nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet. Kunden müssen die Reparatur allerdings vorfinanzieren und einen Antrag auf die Förderung stellen.

Dass der Bonus nur online beantragt werden könne, ist beiden Verbänden ein Dorn im Auge. „Der Reparaturbonus ist eine wichtige und begrüßenswerte Initiative, aber er muss für alle zugänglich sein. Die rein digitale Antragsstellung ist eine klare Form der Altersdiskriminierung“ sagte Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbundes. Korosec sowie der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, fordern daher auch eine analoge Option für Menschen ohne Internetzugang. Bereits bei der Erstauflage des Reparaturbonus sei dieser Missstand kritisiert worden, so Kostelka, „aber bisher ist nichts geschehen“. Möglich wäre beispielsweise die Auflage von Papier-Formularen bei den Partnerbetrieben oder bei den Bürgerservice-Stellen der Gemeinden.

In der Wirtschaftskammer verweist man indessen auf die Partnerbetriebe, die an der Förderung teilnehmen. Diese seien von der WKÖ bereits zum Start der Neuauflage gebeten worden, „ihren Kundinnen und Kunden beim Herunterladen und Ausdrucken des Formulars nach Kräften behilflich zu sein“, sagte Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ. Wer den Bonus also in Anspruch nehmen möchte, aber keinen Internetzugang oder keinen Computer besitzt, möge sich an seinen Reparaturbetrieb wenden, so die Kammer.

Am Reparaturbonus nehmen rund 2.000 Unternehmen teil. Insgesamt stehen für die Aktion bis 2026 rund 130 Mio. Euro zur Verfügung, die aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds stammen. Mit dem Reparaturbonus soll die Lebensdauer von Haushaltsgeräten verlängert werden, dadurch werden Ressourcen gespart und Elektroschrott vermieden.

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