Signa: Gnadenfrist für Schweizer Tochtergesellschaft

Eine Schweizer Gesellschaft des strauchelnden Signa-Imperiums des Tiroler Immobilienunternehmers Rene Benko hat eine weitere Verlängerung ihres Umschuldungs-Moratoriums erhalten.

Für die Signa Real Estate Management Schweiz wurde die Konkursentscheidung erneut vertagt, ist einem am Freitag, den 24. Mai, im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Eintrag zu entnehmen.

Demnach hat das Bezirksgericht Zürich eine erneute Verlängerung der Nachlassstundung um zwei Monate bis zum 31.7.2024 gewährt. Die Verlängerung beginnt am 31. Mai. Zuvor war die Konkursentscheidung bereits bis Ende Mai verlängert worden.

Derweilen kommen in der Aufarbeitung der Signa-Pleite verstärkt die Wirtschaftsprüfer des verschachtelten Immobilien-Handels- und Medienkonzerns in den Fokus der Masseverwalter, schreibt das deutsche „Manager Magazin“.

Es sollen bereits Gutachter kontaktiert worden sein, um etwaige Ansprüche gegen die Prüfer auszuloten. Federführend soll dabei die Signa Holding sein.

Man gehe dem Verdacht nach, dass fahrlässig geprüft worden sei. Als gesetzliche Grundlage für das Vorgehen diene unter anderem der Paragraf 275 (2) des österreichischen Unternehmensgesetzbuches, das den Abschlussprüfer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit „zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

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