So sehen die neuen Home-Office-Regeln aus

Das lang erwartete Home-Office-Gesetz soll mehr steuerrechtliche Vorteile für beide Seiten bringen

Auch beim Arbeiten von zu Hause aus müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Auch beim Arbeiten von zu Hause aus müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. © escapaja - stock.adobe.com

Arbeiten von zu Hause aus ist spätestens seit Krisenbeginn kein Ding der Unmöglichkeit mehr, nun treten mit 1. April die gesetzlichen Neuregelungen in Kraft.

„Von Zuhause aus zu arbeiten wird weiterhin freiwillig sein“, wie Alexandra Platzer, Director im Bereich Tax Solutions bei PwC Österreich erklärt. Als Basis soll künftig eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genügen.

Was gilt als Home-Office

Wichtig sei auch, dass Arbeit im öffentlichen Raum wie in Kaffeehäusern oder Bibliotheken nicht als Home-Office-Tage gelten. Der Nebenwohnsitz sowie die Wohnung eines Angehörigen oder Lebensgefährten fallen in den Begriff „Wohnung“.

Dienstreisen oder halbe Home-Office-Tage gelten aus steuerlicher Sicht nicht als Home-Office-Tage. „Von 2021 bis 2023 kann der Arbeitnehmer bis zu drei Euro pro Home-Office-Tag als steuerbare Pauschale erhalten, pro Kalenderjahr 300 Euro“, betonte Platzer.

Sollte dies nicht ausgeschöpft werden, kann laut Expertin die Differenz als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Demnach sei laut Platzer eine Aufzeichnung mit Salden bezüglich Arbeitszeit und Ruhezeiten sinnvoll.

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Darüber hinaus muss der Arbeitgeber für die digitalen Arbeitsmittel wie IT und Datenverbindung aufkommen außer es werden betriebsintern die Verwendung von Mitarbeiter eigenen Mitteln vereinbart. Im Gegenzug soll aber eine Pauschale vom Arbeitgeber geleistet werden. Bei Schäden gelte laut Platzer der Arbeitnehmer als „Schadensverursacher“.

Kein Betretungsverbot

Neu ist auch die Absetzbarkeit von ergonomischen Mobiliar im Home-Office. Bisher musste dafür ein Arbeitszimmer vorliegen, nun können 300 Euro pro Jahr dafür geltend gemacht werden, sofern mindestens 26 Home-Office Tage im Kalenderjahr geleistet wurden.

Zudem wird die bisherige Covid-19-Regelung der Unfallversicherung dauerhaft ins Recht übernommen. Das Arbeitnehmerschutzgesetz und Arbeitnehmerinspektionsgesetz sollen außerdem weiterhin anwendbar bleiben, ein Betretungsverbot oder -recht gäbe es nicht.

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