Bis 21. Mai 2025 müssen in Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU die Mitgliedstaaten den Nationaler Energie- und Klimaplan durch eine Energieraumplanung ergänzen. Dabei sind zur Erreichung des Gesamtziels für erneuerbare Energie für 2030 Flächen und Gewässer für die Errichtung von Erneuerbare-Anlagen und zusätzliche Netz-, Strom- und Wärmespeicher festzulegen. Diese „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ sind dann bis 21. Februar 2026 verbindlich auszuweisen.
OÖ Umweltanwalt Martin Donat sieht die Neuregelung für „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ („Positivzonen“) und „Sensibilitätszonen“ („Negativzonen“) nicht positiv. Er kritisiert, dass in den Beschleunigungsgebieten der Artenschutz und der Gewässerschutz de facto abgeschafft werden. „Natur- und Landschaftsschutz und der Umgebungsschutz werden somit auf die Sensibilitätszonen reduziert“, so Donat. „Aber auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten soll zukünftig aus Sicht des Artenschutzes der Wilde Westen gelten: Tötungen und Störungen geschützter Tiere und Vögel sollen bei der Umsetzung von EE-Projekten nicht als absichtlich gelten, wenn die ,erforderlichen Minderungsmaßnahmen‘ getroffen werden, auch wenn diese noch nicht erprobt sind“, so der Umweltanwalt.