Urteil im Immofinanz-Prozess könnte im Spätsommer fallen

Seit November 2023 wird im Immofinanz-Prozess verhandelt © APA/EVA MANHART

Im Prozess gegen die beiden ehemaligen Immofinanz-Manager Karl Petrikovics und Christian Thornton könnte es im Spätsommer zu einem Urteil kommen. Richterin Claudia Moravec-Loidolt zeigte sich am Montag im Wiener Straflandesgericht zuversichtlich, dass nach Vorliegen eines Sachverständigengutachtens ein Urteil gefällt werden kann. Im Zentrum der Anklage stehen Aktiengeschäfte des einst größten österreichischen Immobilienkonzerns, die ins Jahr 2007 zurückreichen.

Das Gericht hat einen Sachverständigen bestellt, der mehr Licht in die Causa Immofinanz bringen soll. Das Gutachten soll unter anderem Aufschluss über die damalige Vermögenssituation der involvierten Gesellschaften und die Relevanz der sogenannten Subprime-Krise (Verwerfungen auf dem US-Immobilienmarkt, Anm.) geben. Wirtschaftsprüfer Erich Kandler will sein Gutachten bis Ende Juli vorlegen und rechnet mit rund 150 Arbeitsstunden, um sich einen Überblick über den komplexen Sachverhalt zu verschaffen.

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Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem früheren Constantia-Privatbank- und Immofinanz-Chef Petrikovics sowie dem Ex-Manager Thornton schwere Untreue und Bilanzfälschung vor. Die beiden Manager sollen laut Anklage über die Immofinanz und die Immoeast Darlehen an Tochtergesellschaften der Constantia-Privatbank vergeben haben, über die sie wiederum Immofinanz- und Immoeast-Aktien erworben haben. Der Ankauf von Aktien sei nicht genehmigt gewesen und von den beiden Managern verschleiert worden, so der Vorwurf. Insgesamt geht es um Gelder im Volumen von mehr als 835 Mio. Euro. Petrikovics, vertreten durch Alexander Stücklberger, und Thornton, vertreten durch Christoph Engelmann, bestreiten die Vorwürfe.

Durch den Immofinanz-Skandal sind tausende Kleinanleger geschädigt worden. Im vorliegenden Prozess geht es aber nicht um die geschädigten Aktionäre, sondern um den Schaden, der laut Anklage der Immofinanz und der Immoeast entstanden sein soll. Der zentrale Vorwurf lautet Untreue – die Befugnis als Vorstand, „über anvertrautes fremdes Vermögen zu verfügen“, soll also wissentlich missbraucht worden sein. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe der Bilanzdelikte wurden inzwischen aus dem seit November 2023 laufenden Verfahren „ausgeschieden“. Das heißt, sie werden in diesem Verfahren nicht mehr behandelt, können aber gesondert wieder aufgegriffen werden. Am Strafrahmen ändert sich dadurch nichts, bei schwerer Untreue drohen ein bis zehn Jahre Haft.

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