Verordnung zu Wohnbau-Krediten teilweise entschärft

Rohbau mit Ziegeln

Sie war ein Ärgernis für die Banken und die Kunden: die KIM-Verordnung mit strengeren Regeln bei der Vergabe von Wohnbaukrediten. Nun hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen.

Konkret sollen bürokratische Hürden abgebaut und den Banken zur Verfügung stehende Kontingente damit leichter nutzbar werden, teilte das FMSG am Dienstag mit. An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht.

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Laut der KIM-VO muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die bisher aufgrund administrativer Hürden allerdings nicht voll ausgeschöpft wurden.

Kontingente ausnützen

Alleine im vergangenen Jahr machten diese nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft rund eine Milliarde Euro aus, wie das FMSG vorrechnete. Mit den beschlossenen Änderungen soll sich das nun ändern.

Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme grundsätzlich auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. „Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben“, so das FMSG.

Neben dem Abbau von Hürden sieht das FMSG künftig ein für alle Banken einheitliches Ausnahmekontingent bei 20 Prozent der Neukreditvergabe vor. Kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente werden aufgehoben.

In Oberösterreich ist man erleichtert über die Anpassungen „Wir begrüßen das einheitliche Ausnahmekontingent zur KIM-V, denn dies führt zu einer Reduzierung der Bürokratie und zu einer Erhöhung der Flexibilität bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Dadurch ist es uns künftig wieder besser möglich, Entscheidungen angepasst an die individuelle Situation der potenziellen Kreditnehmer:innen zu treffen. Denn gerade für junge Menschen ist ein Eigenheim eine gute Möglichkeit der Zukunftsvorsorge. Somit ist es ein Schritt in die richtige Richtung“, heißt es bei der Sparkasse OÖ auf Anfrage.

„Die Raiffeisenlandesbank OÖ hat die viel zu strengen Regelungen der KIM-V von Beginn an kritisiert. Jede Lockerung ist daher zu begrüßen“, lässt man das VOLKSBLATT bei der RLB OÖ wissen.

Von Christoph Steiner

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