Voranmeldung für Energiekostenzuschuss gestartet

Ab sofort können Unternehmen bis 14. April 2023 eine Unterstützung im Rahmen des „Energiekostenzuschusses 1“ für die Monate Oktober bis Dezember 2022 voranmelden.

Ursprünglich hätte der Geltungszeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 mit September 2022 geendet, der förderungsfähige Zeitraum wurde jedoch mit Anfang des Jahres im entsprechenden Bundesgesetz verlängert. Die Voranmeldungen können bei der aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden.

Wie bekannt, werden energieintensive Unternehmen werden mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten unterstützt. Die Förderung ist auf Basis der Mehrkosten durch die gestiegenen Energiepreise in einem Stufenprogramm geregelt.

„Neu beim Energiekostenzuschuss 1 im Quartal vier 2022 ist jedoch, dass wir die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt haben“, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch laut Mitteilung.

Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.

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