Wechselseitige Vorwürfe und erste Klage rund um LASK-Stadion

Die Vorgänge rund um den Bau des neuen LASK-Stadions sorgen für eine erste Klage.
Die Vorgänge rund um den Bau des neuen LASK-Stadions sorgen für eine erste Klage. © LASK/Raumkunst ZT

Rund ein halbes Jahr wird letztlich die Verzögerung beim Bau des neuen LASK-Stadions, der Raiffeisen Arena, betragen. Der Grund dafür liegt in der bekannten Eskalation des Streits der zu Beginn beiden Geschäftsführer Siegmund Gruber und Manfred Zauner. Gruber war bzw. ist für die Finanzierung des Jahrhundertprojekts zuständig, Zauner sollte es abwickeln. Doch die beiden hatten nach ersten Problemen massive Auffassungsunterschiede.

So warnte Zauner in einem Brief an die Gesellschafter (4. Februar) vor einer Kostenexplosion auf bis zu 117 Millionen und machte dafür diverse Sonderwünsche von Gruber (wie Kindergarten, Ärztezentrum) verantwortlich.

Gruber wiederum ortete Fehler in Planungen, Ausschreibung und Vergabeprozess. Er war mit dem von Zauner mit überwiegend aus dessen Vertrauenspersonen bestehenden Projektteam nicht zufrieden und befürchtete so große Mängel, dass er das ganze Projekt gefährdet sah.

Dieser Streit gipfelte bekanntermaßen am 5. Februar in einer Kampfabstimmung und der Abberufung Zauners als Geschäftsführer und Gesellschafter mittels sogenannter Call-Option.

Die Klagesumme beträgt knapp 483.000 Euro

Nach der Abberufung Zauners musste der LASK das Projektteam völlig neu aufstellen, er zog diverse Ausschreibungen und sogar bereits vergebene Aufträge wieder zurück, was die Bau-Verzögerung bewirkte.

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Deshalb hat aber auch, wie das VOLKSBLATT erfuhr, die FrankPlan Baumanagement GmbH die LASK Arena GmbH & Co KG und die LASK Baumanagement GmbH wegen unrechtmäßiger Kündigung des Vertrags auf exakt 482.940,48 Euro Verdienstentgang verklagt. Die erst 2020 von Rudolf und seinem Sohn Alexander Frank gegründete Firma wurde im Vorjahr von Zauner zum „Teilprojektleiter Bau“ ernannt.

Dem VOLKSBLATT liegt aber auch die Klagebeantwortung des LASK vor, in welchem die Kündigung auf insgesamt 48 Seiten plus 19 Beilagen ausführlichst mit diversen und groben Pflichtverletzungen sowie Mängeln begründet wird.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Von Roland Korntner

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