Punkteabzug und Geldstrafe: LASK legt Protest ein

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Die Durchführung von verbotenen Mannschaftstrainings hat sich für den LASK nicht bezahlt gemacht. Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga verurteilte die Linzer am Donnerstag in erster Instanz wegen Verstößen gegen den Fairplay-Gedanken zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 75.000 Euro.

Dadurch rutschte der LASK in der Meistergruppe von Platz eins auf Platz zwei, der Rückstand auf den neuen Spitzenreiter Red Bull Salzburg beträgt zehn Runden vor Schluss drei Zähler. Die Oberösterreicher kündigten umgehend Protest an. Als nächste Instanz urteilt das Protestkomitee, danach wäre noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht denkbar.

„Massives Foul“

Senat-1-Mitglied Johannes Wutzlhofer bezeichnete das Urteil als angemessen angesichts der Tatsache, dass der LASK entgegen der Vereinbarung der Bundesligisten zumindest vier Mannschafstrainings abgehalten habe – zu einem Zeitpunkt, als nur Kleingruppentrainings ohne Körperkontakt erlaubt waren. Diese Aktion sei als „massives Foul innerhalb der Fußball-Familie“ empfunden worden. „Man muss schon sehen, dass es eine bestimmte Vorbildwirkung gibt, die die Fußballer in der Bevölkerung haben“, meinte Wutzlhofer.

Das Urteil soll dem LASK in der Langfassung noch in dieser Woche zugestellt werden, danach haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen, und damit wäre auch der Liga-interne Instanzenzug abgeschlossen.

Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das endgültige Urteil dürfte laut Liga-Angaben noch zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen – daher könnten der Meister und auch die Europacupstarter erst weit nach Saisonende feststehen.

LASK-Präsident und Bundesliga-Aufsichtsratsmitglied Siegmund Gruber wusste nach eigenen Angaben nichts von den verbotenen Mannschaftstrainings, die durch ein heimlich angefertigtes Video aufgedeckt wurden. Ob dem Oberösterreicher dennoch so wie dem eingeweihten Vize-Präsident Jürgen Werner sowie Trainer Valerien Ismael eine Sanktion droht, ist noch offen.

Falls es eine Anzeige gebe, werde diesbezüglich ermittelt, sagte der Senat-1-Vorsitzende Manfred Luczensky. Laut Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer warte man in dieser Angelegenheit vorerst zu.

Verwirrung um Urteil

Über das genau Strafmaß hatte zunächst Verwirrung geherrscht. Noch bevor es Informationen seitens der Liga gab, berichtete der LASK von einem Abzug von zwölf Punkten vor der Punkteteilung und einer Geldstrafe von 75.000 Euro.

Wenig später präzisierte die Liga: Das Sechs-Punkte-Minus würde auch für die Abschlusstabelle des Grunddurchgangs gelten, sollte die Meisterschaft nicht fertiggespielt werden. In diesem Fall wäre Red Bull Salzburg aufgrund der besseren Tordifferenz auf Platz eins. Außerdem gab Luczensky bekannt, dass die 75.000-Euro-Pönale entfällt, wenn der LASK 50.000 Euro an einen ÖFB-Hilfsfonds für heimische Vereine überweist.

Die Aussendung des LASK

Wir haben das Urteil des Senates 1 heute Nachmittag mündlich verkündet bekommen. Nach Beurteilung der vorliegenden Entscheidung sind wir übereingekommen, das Protestkomitee der Bundesliga als in zweiter Instanz zuständiges Gremium anzurufen. Konkret erachten wir die im Urteil ausgesprochenen Sanktionen eines Abzugs von 12 Punkten vor Punkteteilung sowie € 75.000 Strafzahlung als unverhältnismäßig. Wir haben daher unser Recht wahrgenommen und umgehend Protest gegen das überschießende Urteil eingelegt.

Neue Tabelle nach der Punkteteilung

1. RB Salzburg 24
2. LASK 21
3. Rapid 20
4. WAC 19

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