Der durch die Drogeriekette Müller bekannte deutsche Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. In einer am Montag, den 29. Juli, verkündeten Entscheidung wies das Landgericht Ulm in einem Zivilprozess die Forderung der Adoptivkinder zurück, einen Vertrag zum Pflichtteilverzicht für nichtig zu erklären.
In der Streitsache ging es um sehr viel Geld – das Landgericht setzte den Streitwert mit dem gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro an.
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Der 91 Jahre alte Erwin Müller hatte zusammen mit seiner Frau im Jahr 2015 drei Bekannte als Erwachsene adoptiert. Im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag hatten die Kläger durch notariellen Vertrag jeweils auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie aber später vor Gericht.
Das Landgericht wies die Erklärung der Kläger zurück, dass dieser Verzicht wegen Formverstöße nichtig sei. Auch aus formellen Gründen sei er nicht nichtig, urteilte das Landgericht. Es konnte zudem auch keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilverzichts erkennen.
Außerdem erklärte das Gericht, dass die Adoptierten ja zum Zeitpunkt der Adoption bereits im mittleren Erwachsenenalter waren – es handle sich demnach nicht um junge Erwachsene, die die Tragweite ihres Verzichts nicht abschätzen konnten.
Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Medienberichten zufolge handelt es sich bei den Adoptierten um ein Ehepaar und den Bruder des Ehemanns. Müller soll die drei auf der Jagd kennengelernt haben. Die Adoption soll nach dem Bruch Müllers mit seinem leiblichen Sohn erfolgt sein.
Die „Bild“-Zeitung bezifferte den möglichen Pflichtteil auf 500 Millionen Euro. Müllers Ehefrau Anita sagte der Zeitung im vergangenen Jahr, bei einem Erfolg der Klage hätte dies massive Folgen für die Drogeriekette, dann „wäre die Firma platt – und 40.000 Mitarbeiter arbeitslos“.
Müller habe „wegen groben Undanks“ die Adoption rückgängig machen wollen, dies müsse aber von beiden Seiten beschlossen werden und sei von den Adoptierten abgelehnt worden.