Die Reform des Denkmalschutzgesetzes ist auf Schiene: Der Ministerrat hat am Mittwoch die Regierungsvorlage beschlossen, die nun dem Kulturausschuss zugewiesen wird, teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit. Mit dem neuen Gesetz, das am 1. September in Kraft treten soll, wird dem Bundesdenkmalamt die Möglichkeit gegeben, auf Basis der neu geschaffenen Erhaltungspflicht einem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegenzutreten.
Auf Basis der insgesamt 118 Stellungnahmen, die im Rahmen der Begutachtung eingebracht wurden, seien „zahlreiche Präzisierungen und Klarstellungen“ eingearbeitet worden, heißt es in einer Aussendung. „Der Denkmalschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung unserer bebauten Umwelt und damit auch zum Klimaschutz“, wird Mayer zitiert.
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Auf den Stand der Zeit gebracht
Mit der umfassenden Novelle werde das Gesetz 100 Jahre nach der Erstfassung auf den Stand der Zeit gebracht und neue Maßstäbe gesetzt. Im Bereich der Veränderung von denkmalgeschützten Objekten werden u.a. Maßnahmen verankert, die der Energieeffizienz oder der nachhaltigen Energiegewinnung dienen. Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen soll das Bundesdenkmalamt künftig auch „in einem rascheren Verfahren“ Gebäude-Ensembles gesammelt unter Schutz stellen können.
Neue Erhaltungspflicht soll Verfallenlassen verhindern
Mit der neuen Erhaltungspflicht komme Österreich internationalen Standards nach, wie sie etwa in der Europarats-Konvention von Granada festgehalten sind. Bisher hatte das Bundesdenkmalamt keine Handhabe für Fälle, in denen Eigentümer von Denkmalen diese aus Gewinnabsicht absichtlich so weit verfallen ließen, dass ein Abriss der letzte verbleibende Ausweg war.
Darüber hinaus werden ab heuer zusätzlich sechs Millionen Euro jährlich für Förderungen zur Verfügung gestellt. Auch der Schutz des UNESCO-Welterbes soll in Zukunft im Denkmalschutzgesetz stärker verankert werden und das Bundesdenkmalamt eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen. Weitere Vorhaben, die im Zuge der Novelle umgesetzt werden sollen, betreffen etwa eine Modernisierung der Bestimmungen über die Beschränkung der Ausfuhr von Kulturgütern sowie eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung bei denkmalschutzrelevanten Funden im Zuge von Bauarbeiten.