Wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs sind zwei Klimaaktivisten zu Haftstrafen verurteilt worden.
Weil sie noch im Gerichtssaal weitere Straftaten „zur Rettung des Weltklimas“ angekündigt hätten, habe das Amtsgericht Neubrandenburg die mehrmonatigen Haftstrafen gegen das 69- und 74-jährige Mitglied der Gruppe Letzte Generation nicht zur Bewährung ausgesetzt, so eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil.
Der Jüngere wurde zu sieben Monaten verurteilt, unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung aus Bayern. Der Ältere erhielt drei Monate. Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern im April 2022 wurden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt.
Sie bestritten die Taten laut Gerichtssprecherin nicht. „Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können.“