Nach einer Serie von Raubüberfällen mit zwei Toten in Berlin und Sachsen-Anhalt sind fünf Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei von ihnen sprach das Landgericht Berlin am Freitag des Mordes schuldig, sie bekamen lebenslange Freiheitsstrafen.
Es ging um insgesamt fünf Überfälle. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagten, die zwischen 24 und 39 Jahre alt sind, in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Taten beteiligt waren.
Schon bei Planung der Taten möglichen Tod der Opfer in Kauf genommen
Es seien also nicht alle bei allen Überfällen dabei gewesen. Drei Männer schlossen sich dem Urteil zufolge im Sommer 2022 mit einem weiteren, bereits verurteilten Mann und anderen Unbekannten zusammen, um ältere Menschen in ihren Wohnungen auszurauben.
Schon bei der Planung ihrer Taten hätten die Männer bewusst in Kauf genommen, dass die alten Menschen, wenn sie gefesselt und geknebelt würden, sterben könnten.
Am 18. August 2022 hätten mehrere von ihnen dann eine 67-Jährige in ihrer Wohnung in Annaburg in Sachsen-Anhalt überfallen. Sie seien unter einem Vorwand in ihr Haus gegangen, hätten die Frau überrumpelt und gefesselt. Die 67-Jährige starb noch am Tatort. Die Angeklagten sollen dann das Haus durchsucht und Bargeld sowie Wertsachen mitgenommen haben.
Am nächsten Tag oder wenige Tage später sollen einige von ihnen einen 83-Jährigen in dessen Wohnung in Berlin ausgeraubt haben. Dem Mann wurde der Mund zugeklebt, und er wurde gefesselt. Er erstickte.
Einer der Männer wurde nun wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und wegen weiterer Raubdelikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere seiner Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen ist.
Ein weiterer wurde wegen eines Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde unter anderem des Raubes mit Todesfolge und des erpresserischen Menschenraubs schuldig gesprochen, gegen ihn verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren.
Die einzige Angeklagte in dem Prozess wurde wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der fünfte Angeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.