Weitere Verdächtige im Prozess wegen Schumacher-Erpressung

Wegen der gescheiterten Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen eine Krankenschwester. Sie hatte den Rennfahrer zeitweise betreut. In ihrem Fall gehe man inzwischen dem Anfangsverdacht der Beteiligung an einer versuchten Erpressung nach, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wuppertal.

Beim Prozessbeginn um den Erpressungsversuch in Wuppertal hatten sowohl der Hauptverdächtige als auch eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie die Krankenschwester erwähnt. Sie war am ersten Prozesstag als Zeugin geladen, aber nicht erschienen.

Bilder und Videos sollen von Krankenschwester kommen

Beim Prozessauftakt hatte der mutmaßliche Haupttäter gestanden, ein Mitangeklagter habe ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. Die geforderten 15 Millionen Euro hätten deshalb durch drei geteilt werden sollen.

Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie hatte als Zeugin ausgesagt, nach dem ersten Erpresser-Anruf habe man zunächst die Krankenschwester verdächtigt, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. „Wir haben da unschöne Dinge gesehen.“

Zudem leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage gegen einen Zeugen ein, der vor Gericht seine 33-seitige frühere Aussage zum Fall zurückgezogen hatte.

Sehr sensible Daten wie Fotos und Krankenakte

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden.

Vor dem Amtsgericht sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.

Die mobile Version verlassen