Ein 29-jähriger Vorarlberger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Mann war im November vergangenen Jahres im benachbarten Buchs (Kanton St. Gallen) mit einer Machete auf einen damals 46-jährigen Taxilenker losgegangen und hatte ihn lebensgefährlich verletzt. Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 6:2 Stimmen für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der damals 28-Jährige bestellte am Abend des 7. November in Schaan (Liechtenstein) ein Taxi, um nach Buchs zu gelangen. Eigenen Angaben zufolge besorgte sich der Angeklagte dort seit über vier Jahren Kokain. Auch bereits vor der Taxifahrt hatte er reichlich von dem Suchtgift konsumiert, dazu angeblich drei Flaschen Wein getrunken.
Der Fahrgast machte dem damals 46-jährigen Lenker aus Liechtenstein einen seltsamen Eindruck. Der Mann schwitzte stark, gab unzusammenhängende Äußerungen von sich und hatte geweitete Pupillen. Im Industriegebiet in Buchs angekommen, verlangte der Fahrer die Begleichung der Fahrtkosten in Höhe von 92 Euro. Anstatt zu bezahlen, zückte der 29-Jährige jedoch eine knapp 50 Zentimeter lange Machete mit einer Klingenlänge von 36,5 Zentimeter. Er stach dem Fahrer damit mehrmals in Hals, Gesicht und Oberkörper, ehe dieser flüchten konnte.
Blutverschmiert lief der 46-Jährige die Straße entlang, bevor ihn ein Schweizer Linienbusfahrer aufgriff und den Notruf betätigte. Inzwischen flüchtete der 29-Jährige mit dem Taxi Richtung in Richtung Feldkirch. Dort stellte er das Fahrzeug ab und zog sich in seine Wohnung zurück. Zwei Tage später wurde er von der Spezialeinheit Cobra festgenommen. Der Taxifahrer, der in der Verhandlung als Zeuge einvernommen wurde, hat auf einem Auge 70 Prozent der Sehkraft verloren und Schmerzen beim Schlucken. Er war nach dem Angriff stundenlang notoperiert worden.
Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob der 29-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig war. Der Angeklagte sagte aus, sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenrauschs nicht an die Tat erinnern zu können. In den Augen der Verteidigung war bei dem 29-Jährigen bei der Tat Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben. Dem widersprach jedoch Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten sei eingeschränkt gewesen, aber nicht ausgeschlossen, befand der Gutachter.
Die acht Geschworenen erkannten den Mann mit sechs zu zwei für schuldig, einen Mordversuch begangen zu haben. Als Strafe wurden 14 Jahre verhängt. Dazu kommt noch ein viermonatiger Strafrest aus einer früheren Verurteilung. Mildernd wurde bewertet, dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Als erschwerend erachtete das Gericht hingegen vor allem die Vorstrafenbelastung des Angeklagten, die Begehung der Tat mit einer Waffe und innerhalb der Probezeit. Dem Opfer wurden 5.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.