Wegen zweifachen Mordversuchs an ihrem ehemaligen Lebensgefährten ist eine 32-Jährige am Mittwochabend am Landesgericht Korneuburg zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ausgesprochen wurde auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte hatte die Hauptanklagepunkte im fünftägigen Verfahren stets bestritten.
Im Kern ging es in dem Schwurprozess um drei Bereiche, die beiden Mordversuche und eine fingierte Messerattacke. Zunächst soll die von Sascha Flatz verteidigte Beschuldigte bei einer privaten Party am 8. Juli 2022 ihrem damaligen Partner Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem „Spezialgetränk“ verabreicht haben. Der 42-Jährige wurde fast blind und erlitt eine Methanolvergiftung. Der Tod sei nur durch eine intensivmedizinische Therapie mit Vornahme einer Blutwäsche verhindert worden, betonte die Staatsanwältin am ersten Prozesstag in der Vorwoche. Die Sehleistung des Mannes sei „nicht verbesserbar“, befand ein Gutachter am Mittwoch. Der 42-Jährige könne sich lediglich „grob orientieren“, so der Augenarzt.
Zu einem weiteren Mordversuch soll es in der Nacht auf den 3. November 2022 gekommen sein. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten – verabreicht wurden ihm auf diese Weise größere Mengen der Medikamente Rohypnol und Sirdalud – wurde der 42-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht.
Die Angeklagte hatte im Zusammenhang mit dem Vorfall einen Suizidversuch infolge des von ihr zuvor verkündeten Beziehungs-Aus ins Treffen geführt. Tatsächlich soll sie selbst dem Mann die Wunden zugefügt haben, so der Vorwurf. Das Opfer überlebte abermals nur knapp. Als Motiv gilt, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten vorübergehend als Alleinerbin eingesetzt war und bei seinem Tod ein Vermögen von rund drei Millionen Euro erhalten hätte.
Erhebungen gegen die 32-Jährige nahmen später ihren Lauf. Mitte Mai 2023 war die Angeklagte dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte von einer Messerattacke ihres nunmehrigen Ex-Partners berichtet. Belastet wurde dieser u.a. auch durch Spuren, die von seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelegt und präpariert worden waren.
Der Mann wurde festgenommen und kam in U-Haft. Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes wurde in der Folge aber eingestellt. Laut einem Gutachten hätte der 42-Jährige aufgrund seiner massiv beeinträchtigten Sehleistung nicht entsprechend agieren können. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 32-Jährige den Mordversuch an ihr fingiert haben soll, sich Bauchstiche sowie weitere Verletzungen selbst zugefügt haben dürfte. Die Frau wurde schließlich am 14. Juli des Vorjahres festgenommen.
Von der Beschuldigten wurden die beiden Mordversuche dezidiert bestritten. Zu Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Verleumdung – die 32-Jährige soll auch ihre Tochter sowie Bekannte zu unrichtigen Behauptungen angestiftet haben – bekannte sich die Niederösterreicherin in weiten Teilen schuldig. „Ich könnt‘ nie in meinem Leben einem Menschen was antun. Ich würde sowas nie übers Herz bringen“, sagte die Frau am Ende der Verhandlung.
„Die Angeklagte ist eine Meisterin der Manipulation“, resümierte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. „Fallen Sie nicht auch auf die Angeklagte hinein“, sagte sie in Richtung der Geschworenen. „Sagen Sie Ja zur Verurteilung“, appellierte auch Opferanwalt Arthur Machac.
Dieser Auffassung folgten die Geschworenen nach fast fünfstündiger Beratung. Die Laienrichter bejahten die beiden Hauptfragen nach Mordversuch im Verhältnis von 6:2 bzw. 8:0. Einstimmig schuldig gesprochen wurde die 32-Jährige auch wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung.
Mildernd wurde bei der Strafbemessung gewertet, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Hinzugekommen sind laut der vorsitzenden Richterin das teilweise Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und die leichte Herabsetzung der Dispositionsfähigkeit. Als erschwerend galten das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, die massiven Folgen beim Opfer sowie dass die Taten gegen einen Angehörigen gerichtet wurden.
Die ausgesprochene Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch fußt auch auf einer Expertise des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Der Gutachter bescheinigte der 32-Jährigen am Mittwoch zwar Zurechnungsfähigkeit, aber auch eine Persönlichkeitsstörung. Bei der Niederösterreicherin sei das „Lügen hochkrankheitswertig“, es liege „eine sehr schwere Form des Lügens“ vor.
Die 32-Jährige muss dem Opfer rund 193.000 Euro bezahlen. Rechtskräftig sind die Entscheidungen jedoch noch nicht. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.