Besucherlimits, Mindestabstände und Ordnerdienste in Gotteshäusern

Gotteshäuser aller Religionsgemeinschaften dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Das aber mit Beschränkungen, wie Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und der katholische Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag bekannt gaben: Pro 20 Quadratmeter wird nur ein Besucher zugelassen, zudem gelten Mindestabstände von zwei Metern. Ordnerdienste sollen den Einlass der Gläubigen kontrollieren.

Die gemeinsam mit der Regierung getroffenen Regelungen seien mit allen 16 in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften akkordiert, betonten Raab und Schönborn, der stellvertretend für alle Glaubensrichtungen auftrat.

Laut der Kultusministerin wird es dazu aber keine gesetzlichen Vorgaben oder staatliche Kontrollen geben. Für die Umsetzung seien die Religionsgemeinschaften zuständig, denen man diesbezüglich vertraue.

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