Haftstrafen für Home Invasion bei Ex-Politiker

Zehn, elf und vier Jahre Haft haben drei Männer am Donnerstag im Landesgericht Ried ausgefasst. Sie sollen im Vorjahr eine Home Invasion bei einem oberösterreichischen Ex-Landesrat und dessen Familie verübt haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Täter sollen den betagten Ex-Politiker, dessen Frau und die Tochter mit Kabelbindern gefesselt und mit einer unbekannten Flüssigkeit besprüht haben.

Was in der Nacht auf den 17. Juli 2023 geschah, sei „die Horrorvision von allen Hausbewohnern, die glauben, dass sie dort Schutz haben“, so Staatsanwalt Alois Ebner. Die Täter hätten gewusst, dass die Familie zu Hause sei, als sie sich Zutritt zu dem Haus verschafften. „Es ist akribischer Polizeiarbeit zu verdanken, dass sie heute hier sitzen und nicht weitere Verbrechen begangen haben.“ Auch Privatbeteiligtenvertreter Peter Vogl und das Opfer lobten die umfangreichen Ermittlungen. Auf die Spur der Angeklagten kam man u.a. wegen einer vergessenen Taschenlampe und der Kabelbinder und aufgrund von DNA-Auswertungen.

Der Erstangeklagte – ein aus Kasachstan stammender 43-jähriger Deutscher – hat bereits ein langes, teils einschlägiges Vorstrafenregister: 17 Einträge finden sich in Deutschland, Spanien und Frankreich. Mit ihm stehen ein 47-jähriger Mazedonier – ebenfalls mit mehreren Vorstrafen – sowie ein 30-jähriger Österreicher, der bisher unbescholten ist, dem im Herbst aber ein großer Drogenprozess bevorsteht, vor Gericht. Zwei Komplizen sind nach wie vor flüchtig.

Der Erst- und der Zweitangeklagte sind weitgehend geständig, der Österreicher teilweise. Er soll als Tippgeber fungiert haben. Der Erst- und der Zweitangeklagte sollen die Tat dann gemeinsam mit einem noch flüchtigen Komplizen ausgeführt haben. Ein weiterer flüchtiger Mittäter soll im Auto gewartet und als Fahrer geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft legt den Männern u.a. schweren Raub zur Last. Die Angeklagten haben demnach sämtliche Räume durchsucht und Wertgegenstände um mehr als 90.000 Euro mitgenommen. Wo die Beute geblieben ist, ist unklar – die Angeklagten wollen allesamt nichts davon bekommen haben. Die Beutehöhe war für die Täter offenbar eher enttäuschend, erwartet hatten sie mehr als eine Million Euro.

Der mutmaßliche Tippgeber räumte zwar ein, dass er auf die Familie aufmerksam gemacht habe, er will aber nur an einen Einbruch gedacht haben, nicht an einen Raubüberfall. Auch der Erstangeklagte habe nicht mit Gewaltanwendung gerechnet, ebenso wenig damit, dass jemand psychischen Schaden davontragen könnte, wie er behauptete. Bei der Abwehr der Täter brach sich der frühere Landespolitiker einen Mittelhandknochen, die gesamte Familie leidet nach wie vor unter den Folgen des traumatischen Ereignisses.

Der Ex-Landesrat schilderte im Zeugenstand, dass er von drei Männern mit Sturmhaube fixiert und gefesselt worden sei. Die Täter hätten ihm mit Klebeband den Mund verschlossen und einen Pullover über den Kopf gezogen. „Wo ist Schwarzgeld? Wo ist Tresor?“, sei er gefragt worden. Eine Person habe österreichischen Dialekt gesprochen. „Das war 100-prozentig ein Innviertler“, betonte er auf Nachfrage einer Beisitzerin.

Die Frau des Politikers schilderte die Nacht ähnlich wie ihr Mann. „Ich möchte wissen, wer das war“, sagte sie im Gerichtssaal und ging zu einem der Beschuldigten: „Waren Sie das?“ – und er murmelte: „Ja, ich entschuldige mich.“ Die Tochter berichtete, dass sie mit etwas besprüht worden sei – sie habe Angst gehabt, dass es etwas Brennbares sei und sie sei sicher, dass es kein Wasser war, wie die Angeklagten jedoch behaupten.

Dass die Angeklagten „nur“ an Einbruch und nicht an Raub gedacht haben, glaubt der Staatsanwalt nicht, denn sie hätten ganz offensichtlich jemanden gesucht, der ihnen sagt, wo der Tresor ist. Dem mutmaßlichen Tippgeber drohten ein bis zehn Jahre Haft, den Hauptangeklagten fünf bis 15 Jahre, der Zweitangeklagte musste sich zusätzlich wegen eines Einbruchs in Graz verantworten. Der Staatsanwalt forderte bereits zu Beginn, dass man den Strafrahmen auch weitgehend ausschöpfen solle.

Das Gericht sprach die Angeklagten schuldig und verurteilte den Erstangeklagten wegen schweren Raubes und Entfremdung besonders geschützter Urkunden zu zehn, den Zweitangeklagten zusätzlich wegen Einbruchs zu elf und den Drittangeklagten als Bestimmungstäter eines schweren Raubes zu vier Jahren Haft.

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