Eine ehemalige Mitarbeiterin einer Bank in Salzburg soll insgesamt rund acht Millionen Euro zu Lasten des Geldinstitutes veruntreut haben. Die mittlerweile 62-jährige Pensionistin wurde am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Untreue, Veruntreuung und Urkundenfälschung zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Ein 51-jähriger Bekannter der Frau bekam wegen Beitragstäterschaft zur Untreue und Urkundenfälschung 3,5 Jahre unbedingte Haft.
Die beiden voll umfassend und reumütig geständigen Angeklagten nahmen das Urteil und auch die Privatbeteiligtenansprüche an. Da aber Staatsanwältin Carina Wallner keine Erklärung abgegeben hat, sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die Erstangeklagte ist bisher unbescholten, der Zweitangeklagte bereits vorbestraft. Der Strafrahmen für die zwei Beschuldigten reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.
Als die Malversationen im Jahr 2021 aufgeflogen sind, wurde die langjährige Mitarbeiterin der Salzburger Landes-Hypothekenbank, die nun Eigentum der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich ist, fristlos entlassen. Sie soll ab 2014 im Namen nicht existenter Kunden 151 Kredite abgeschlossen und dadurch die Bank um 3,8 Millionen Euro geprellt haben. Das Geld soll an den mitangeklagten, nunmehr ehemaligen Unternehmer geflossen sein. Laut Anklage hat die Frau zudem bereits ab dem Jahr 2006 insgesamt 4,2 Millionen Euro abgezweigt, die ihr von existenten Kunden zur Veranlagung anvertraut worden sind.
Für den dreisten Schwindel mit den Fake-Krediten soll ihr der damalige Unternehmer falsche, deutsche Personalausweise und gefälschte Gehaltsnachweise der fiktiven Kunden übermittelt haben. Unterschrieben wurden die Krediteröffnungsunterlagen mit gefälschten Unterschriften dieser nicht existenten Kunden. „Mit diesen falschen Urkunden eröffnete die Erstangeklagte dann ein Girokonto und ein Kreditkonto“, heißt es in der Anklageschrift.
Weiters soll die Erstangeklagte insgesamt 3,53 Millionen Euro veruntreut haben, die 17 Kunden für Wertpapier-Investments veranlagt haben. Die Frau hat die Depots dieser Kunden verwaltet und ihnen gefälschte Depotbestätigungen und falsche Ein- und Auszahlungsbelege übermittelt. Zudem soll sie ohne Auftrag Wertpapiere einer einzelnen Kundin verkauft haben. Die Bank wurde dadurch um 660.000 Euro geschädigt.
Als der Fall bei internen Bankprüfungen ans Tageslicht gekommen ist, kündigte das Geldinstitut an, dass für die betroffenen Kunden kein Schaden entstehen werde. Ihre Ansprüche wurden auch vollinhaltlich erfüllt, wie eine Opfervertreterin bei dem Prozess erklärte.
Die beiden Beschuldigten bekannten sich schuldig und entschuldigten sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner für die Tat. Das Rätsel, wo das veruntreute Geld geblieben ist, wurde bei dem Prozess nicht gelöst. Als die Vorsitzende die Ex-Bankangestellte nach dem Motiv und Verbleib des Geldes fragte, ergriff sofort ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, das Wort. „Sie kann und möchte dazu nichts sagen“, erklärte Jelinek. Eine beträchtliche Schadenssumme habe die Frau wiedergutgemacht. „Sie lebt jetzt am Existenzminimum.“ Jelinek hatte schon zu Prozessbeginn gesagt, dass seine Mandantin zur Sache selbst nicht aussagen werde. „Ich bekenne mich vollinhaltlich schuldig, es tut mir leid“, das waren ihre eigenen Worte.
Der Verteidiger des Zweitangeklagten, Rechtsanwalt Christoph Hirsch, antwortete auf die Frage, wohin denn das Geld geflossen sei, es seien nicht die gesamten 3,8 Millionen Euro bei seinem Mandanten angekommen. Es würden auch Unterlagen fehlen. „Er wird aber für diesen Schaden gerade stehen.“ Der ehemalige Unternehmer selbst sagte, die Tat habe sich „aus der Not der Firma heraus entwickelt“. Das Ganze habe eine „Eigendynamik nach Art eines Schneeballes“ genommen, er habe das Geld großteils für die mittlerweile in Konkurs gegangene Firma verwendet. Sein Verteidiger betonte, der Mann habe sich, als der Fall publik geworden ist, der Bank gestellt. Er habe damit zur Wahrheitsfindung beigetragen.
Als mildernd wertete der Schöffensenat im Fall der Erstangeklagten das umfassende Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, das fortgeschrittene Alter, die „nicht unerhebliche“ Schadenswiedergutmachung und die Bereitschaft, auch ihre Liegenschaft zur Verfügung zu stellen. Bezüglich des Zweitangeklagten wurde ebenfalls das umfassende Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung als mildernd gewertet. Wegen der Vorstrafen habe es keine Möglichkeit zu einer teilbedingten Strafnachsicht gegeben, erläuterte die Vorsitzende.