Ein Berufssoldat, der irrtümlich einen Bekannten angeschossen haben soll, ist am Donnerstag in Linz nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
26-jährige Schütze, der auch als Ausbildner im Waffenbereich arbeitet, entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Freund, der seit dem Vorfall im Rollstuhl sitzt.
Bei einem Treffen mit mehreren Bekannten in einer privaten Wohnung am 27. November des Vorjahres soll der Angeklagte seine Glock 19, die er legal besaß, aus einer Box genommen, ein Magazin angesteckt und die Waffe geladen haben. Im Glauben, dass sich nur eine Übungspatrone darin befinde, habe er laut Strafantrag aus kurzer Entfernung auf einen Bekannten gezielt und abgedrückt.
Dieses Zielen sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. Der Soldat dürfte nach einem Weihnachtsmarktbesuch und „vier oder fünf Punsch“ einige Stunden zuvor, rund 0,4 Promille gehabt haben, ergab die Rückrechnung eines Arztes.
„Der Angeklagte bekennt sich schuldig und er fühlt sich vor allem schuldig“
„Der Angeklagte bekennt sich schuldig und er fühlt sich vor allem schuldig“, sagte seine Verteidigerin. In Details des Tatablaufs unterschieden sich die Versionen des Schützen und des Opfers aber, auch die Zeugen konnten hier nicht für Klärung sorgen. Der Angeklagte sagte, er habe die Waffe herzeigen wollen. Er habe abgezogen, sei aber davon ausgegangen, dass eine Übungspatrone im Lauf sei. Sein Fehler sei gewesen, nicht zu überprüfen, ob die Glock in eine sichere Richtung gezeigt habe. Das Opfer erinnerte sich hingegen, dass der 26-Jährige „im Spass, aber bewusst“ auf ihn gezielt und abgedrückt habe. „Dann habe ich auch in seinem Gesicht gesehen, dass er erschrocken war“.
Das Gericht sah es zugunsten des Angeklagten nicht als erwiesen an, dass der 26-Jährige bewusst gezielt habe. Das ändere aber nichts an der groben Fahrlässigkeit im Umgang mit der Waffe, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Auch, „dass Alkoholkonsum und Waffengebrauch nicht zusammengehen, ist klar“.
Das Urteil lautete fünf Monate bedingt wegen fahrlässiger Körperverletzung – der Strafrahmen wäre bei bis zu zwei Jahren gelegen – und 120 Tagsätze a 20 Euro, macht 2.400 Euro. Die Geldstrafe wurde unbedingt, die Haftstrafe auf Bewährung verhängt. Zudem muss der Angeklagte dem nun querschnittgelähmten Opfer 5.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen – weitere Ansprüche sind zivil einzuklagen – und das Gericht stellte fest, dass der 26-Jährige auch für sämtliche zukünftige Schäden haftet. Die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Bundesheer hat ein Disziplinarverfahren gegen den 26-Jährigen eingeleitet.