Kurzarbeit für von Hochwasser geschädigte Unternehmen ist laut Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) ab sofort verfügbar. Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung, so Kocher in einer Aussendung. Es genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wie viele Betriebe die Beihilfe in Anspruch nehmen könnten, sei derzeit noch nicht abschätzbar, hieß es vom Ministerium auf APA-Anfrage.
Der Antrag kann beim Arbeitsmarktservice (AMS) bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden. Betroffene Betriebe sollen sich laut Wirtschaftsministerium aber bald bei einer der regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden“, sagte Kocher laut Aussendung.