Seit dem Start der Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt zu Jahresbeginn ist in zwei Verfahren Anklage erhoben worden. 393 Misshandlungsvorwürfe langten bisher ein, hinzu kommt die Überprüfung von Fällen von polizeilichen Waffengebräuchen mit und ohne tödlichem Ausgang. Von diesen Verfahren insgesamt sind 261 durch die Justiz bereits abgeschlossen worden, teilte das Innenministerium gegenüber der APA mit. 158 Verfahren sind noch in Bearbeitung.
Der „Großteil der Misshandlungsvorwürfe stellte sich nach Prüfung der Justiz als haltlos heraus“, betonte das Innenministerium. In 150 Fällen wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, 109 Verfahren endeten mit der Einstellung durch die Justiz.
Von den zwei erhobenen Anklagen wurde ein Fall in einem Prozess am 18. Dezember in Innsbruck per Diversion abgeschlossen, wurde erläutert. Einer Beamtin und einem Beamten war vorgeworfen worden, einen Somalier im Rahmen einer Amtshandlung geschlagen und gequält zu haben. Zusätzlich sollen sie ihn außerhalb der Stadt alkoholisiert und ohne Mobiltelefon und Orientierung ausgesetzt haben. Die Polizisten bekannten sich nicht schuldig, entschuldigten sich aber vor Gericht beim Opfer und meinten, sie würden nicht mehr so handeln, hatte der ORF Tirol von dem Prozess berichtet. Die Erstangeklagte musste 3.000 Euro Geldbuße zahlen, der Zweitangeklagte 2.250 Euro. Im Falle einer Verurteilung hätte den Beamten eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft und der Jobverlust gedroht.
Die seit Jänner aktive Ermittlungs- und Beschwerdestelle war Teil des Regierungsübereinkommens von ÖVP und Grünen und ist beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung angesiedelt. Begleitend wurde ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat eingerichtet. In der Ermittlungs- und Beschwerdestelle versehen derzeit 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienst. Dazu gehören auch ein Menschenrechtsexperte und eine Psychologin. Die Stelle soll noch auf 36 Arbeitsplätze aufgestockt werden. Für Anfang 2025 wurde eine Evaluierung zur Weiterentwicklung des Personaleinsatzkonzeptes vereinbart.
Neben Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten untersucht die Ermittlungs- und Beschwerdestelle auch Anwendungen von Zwangsgewalt sowie Waffengebräuche mit Todesfolge. Ermittelt wurde laut Innenministerium bisher in drei Waffengebrauchsfällen mit tödlichem Ausgang sowie in zwei Fällen von Zwangsmittelausübung mit Todesfolge. Bei Letzterem wurde einer der zwei Fälle durch die Justiz eingestellt.