Haftstrafen für Vater und Sohn wegen Entführung der Frau

Vater und Sohn sind am Freitag in Linz wegen Freiheitsentziehung und Körperverletzung rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 44-Jährige erhielt 21 Monate, 14 davon bedingt, der 19-Jährige sieben Monate, fünf davon bedingt. Sie hatten im September die Frau bzw. Mutter entführt. Der Vater wollte seine Ehefrau nach Kroatien zurückbringen.

Nachdem der Festgehaltenen, wie es im Strafgesetz heißt, nicht eindeutig „besondere Qualen“ bereitet worden seien, lag der Strafrahmen nicht wie von der Anklage verlangt bei bis zu zehn Jahren sondern bei bis zu drei Jahren. Aufgrund der aber dennoch massiven Beeinträchtigung, die die Frau erlitten habe, war für ihren Mann die Strafe hoch anzusetzen, so der Richter. Daher erhielt er 21 Monate Haft, 14 davon bedingt auf drei Jahre Probezeit.

Sohn war eingeweiht

Der Sohn, der sich aus Sicht des Schöffengerichts weniger habe zuschulden kommen lassen, aber sehr wohl in die Entführung eingeweiht gewesen sei, bekam sieben Monate Haft, fünf davon bedingt auf drei Jahre Probezeit. Nachdem über ihn genauso wie über den Vater die U-Haft verhängt worden war und der unbedingte Teil mit der Dauer der U-Haft bereits verbüßt war, konnte der 19-Jährige nach der Verhandlung entlassen werden.

Die beiden hatten am 12. September der Frau aufgelauert, sie am Oberkörper gepackt und in ein Auto gezerrt. Dann fuhren sie davon. Ein Zeuge, der den Vorfall mit dem Handy filmte, alarmierte die Polizei und die Verdächtigen konnten schnell ermittelt werden. Mittels Handypeilung wurde der Wagen lokalisiert und in der Steiermark auf der Pyhrnautobahn (A9) bei der Ausfahrt Schachenwald schließlich angehalten.

Frau suchte Schutz im Frauenhaus

„Gewalttätiges, respektloses Verhalten“ gegenüber der Frau, habe die langjährige Beziehung des Ehepaares geprägt, sagte die Staatsanwältin. Schon mehrmals habe sie daher versucht, den Mann zu verlassen – zuletzt im Juni, als es zu Unstimmigkeiten über Geld gekommen sei. Sie sei zuerst zum Bruder geflüchtet, habe dann Schutz im Frauenhaus gesucht.

Zufällig habe der mitangeklagte Sohn am Tag vor der Tat die Mutter vor der Einrichtung getroffen, somit erfuhr der Ehemann ihren Aufenthaltsort, so die Anklägerin. Er habe daraufhin beschlossen, sie nach Kroatien zurückzubringen und dort „zu isolieren“. Wegen der von Aggression geprägten Ehe sei die Frau psychisch beeinträchtigt und leide an Depressionen, stellte die Staatsanwältin klar.

Verteidiger sprach von liebendem Mann

Der Verteidiger des Mannes zeichnete ein ganz anderes Bild seines Mandanten. Dieser sei „beruhigend, kalmierend, liebt die Ehefrau noch immer innig“. Vielmehr habe die Frau eine wahnhafte Störung unter der das Familiensystem gelitten habe. Seit rund 15 Jahren nehme sie deshalb Medikamente. Im Sommer sei sie alleine ins Frauenhaus gegangen.

Nachdem der Erstangeklagte ihren Aufenthaltsort erfahren hatte, sei es zu „der Verzweiflungsaktion“ gekommen, meinte der Verteidiger. Es stimme, dass sein Mandant die Frau gewaltsam ins Auto gezogen hat. Aber sie hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, aus dem unverschlossenen Auto auszusteigen. Auf der Fahrt von Linz Richtung Kroatien habe sie sich beruhigt. Daher bekannte sich sein Mandant nur teilweise schuldig. Der Angeklagte behauptete in der Verhandlung, mit der Frau nur nach Kroatien habe fahren wollen, um dort für einen Sohn einen OP-Termin zu vereinbaren. Er entschuldigte sich für das, was er am 12. September getan habe und bereue es.

Video mit Straftat

„Auf dem Video sieht man eine Straftat“, stellte der Verteidiger des angeklagten Sohnes außer Streit. Daher gestand auch er eine Teilschuld ein. Eine Entführung in die Heimat habe es aber nicht gegeben. Allerdings war er auch nicht mit auf dem Weg nach Kroatien, er war vorher aus dem Auto gestiegen, um in Linz bei seinen kleinen Geschwistern zu bleiben. Dafür stieg ein anderer Sohn zu. Gegen ihn wurde das Ermittlungsverfahren aber am 3. Oktober eingestellt.

(S E R V I C E -In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, gewaltschutzzentrum.at, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum – Frauennotruf OÖ unter 0732/602200)

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