Der Rechnungshof (RH) sieht in einer sogenannten Follow-up-Prüfung seine in einem Bericht aus dem Jahr 2022 gegebenen Empfehlungen in Sachen Cybersicherheit im Bundeskanzleramt und Innenministerium nur teilweise umgesetzt. Dem Prüforgan fehlt etwa weiterhin die Einrichtung einer staatlichen Cyber-Sicherheitsleitstelle oder die Schaffung eines Cyber-Einsatzteams. Weiter vermisst der RH auch einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Dienste des Bundes.
Laut Bundesministeriengesetz ist das Bundeskanzleramt u.a. für die Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes und laut Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) der Bundeskanzler für den Betrieb des Computer-Notfallteams der öffentlichen Verwaltung (GovCERT) zuständig, heißt es in dem Bericht. Mangels Gesamtüberblick konnte die Information über die wichtigen Dienste weder im Inneren Kreis der Operativen Koordinierungsstruktur und im Computer-Notfallteam der öffentlichen Verwaltung noch in den Krisen-, Kontinuitäts- und Einsatzplänen für das Cyber-Krisenmanagement berücksichtigt werden.