Staatsanwaltschaft beruft gegen Freispruch für Töpperwien

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegen den Freispruch für „Currywurstmann“ Chris Töpperwien von Montag Rechtsmittel eingelegt. Die Anklagebehörde habe Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet, teilte Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Freitag auf APA-Anfrage mit. Dem aus dem Reality-TV bekannten Deutschen, der in den USA lebt, wurde Untreue und Veruntreuung vorgeworfen. Die Causa landet nun vor dem Oberlandesgericht Wien.

Die Vorwürfe gegen den 50-Jährigen in der zweitägigen Verhandlung standen in Zusammenhang mit der Grill Heaven GmbH in Vösendorf (Bezirk Mödling), deren Geschäftsleiter er 2021 war. Töpperwien wurde angelastet, private Einkäufe mit Firmengeld bezahlt und Gegenstände des Unternehmens veruntreut zu haben. Außerdem soll er Social-Media-Tätigkeiten, die von seinem Arbeitsvertrag umfasst gewesen sein sollen, an seine jetzige Ehefrau ausgelagert haben. Insgesamt wurde der Schaden mit mehr als 8.800 Euro angegeben. Der u.a. durch das Format „Goodbye Deutschland! Die Auswanderer“ auf VOX und seine Teilnahme beim RTL-„Dschungelcamp“ bekannte Angeklagte bestritt die Vorwürfe.

Die Einzelrichterin sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. „Es geht nicht darum, ob er moralisch immer korrekt gehandelt oder buchhalterisch Fehler gemacht hat“, begründete sie zu Wochenbeginn den Freispruch im Zweifel. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab, hat aber nun innerhalb der Frist Rechtsmittel angemeldet.

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