Tötung von Mann in Tirol: Mordprozess gegen 52-Jährigen

Nach der Tötung eines 75-jährigen Ex-Gemeindepolitikers im Tiroler Völs (Bezirk Innsbruck-Land) im November 2023 muss sich am Donnerstag ein dringend tatverdächtiger 52-Jähriger am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des Mordes verantworten. Der Mann soll dem 75-Jährigen mit einem axtähnlichen Gegenstand im Kopf- und Halsbereich tödliche Verletzungen zugefügt haben. Der bisher geständige Angeklagte wurde eine Woche nach der Tat festgenommen.

Der ehemalige langjährige Kommunalpolitiker war laut Obduktion aufgrund einer „massiven Gewalteinwirkung im Bereich des Kopfes“ und bereits eine Woche vor Auffinden des Leichnams am 6. Dezember gestorben. Opfer und mutmaßlicher Täter hatten einander viele Jahre lang gekannt. Als Grund für die Tat gab der 52-Jährige bisher an, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit in der Gemeinde Völs abgeschlossen hatte.

Unzurechnungsfähigkeit stand im Raum

Der Leichnam des 75-Jährigen war in einem Nebengebäude des Grundstücks des Beschuldigten gefunden worden. Letzterer war aufgrund einer vermuteten Unzurechnungsfähigkeit zunächst in eine psychiatrische Abteilung überstellt worden. Wenig später wurde der 52-Jährige in die Justizanstalt gebracht, die Staatsanwaltschaft beantragte zudem keine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Grund dafür sei neben der Spurenlage auch ein Gutachten von Psychiaterin Adelheid Kastner. Demnach wurde der Verdächtige zum Tatzeitpunkt als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ging auch wenige Tage vor der Verhandlung weiterhin von ebenjener eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit aus. „Wir sehen keinen Grund, das Gutachten anzuzweifeln“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, gegenüber der APA. Zudem gebe es auch kein – wie ursprünglich angekündigt – Gegengutachten von Seiten der Verteidigung. Gerichtssprecherin Birgit Fink bestätigte wiederum auf APA-Nachfrage, dass es über das Thema der Zurechnungsfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit des Mannes „sicherlich eine intensive Erörterung“ bei der Verhandlung selbst geben werde.

Die Polizei war dem 52-Jährigen nach einem entsprechenden Hinweis auf die Spur gekommen. Der Tatverdächtige hatte sich einem Bekannten anvertraut, der sich an die Polizei wandte. Diese fuhr anschließend nach Völs zu seiner Wohnadresse. Nach seiner Festnahme führte der Mann die Ermittler zu jenem leer stehenden Nebengebäude auf seinem Grundstück, wo die Leiche gefunden wurde.

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