In vielen europäischen Städten gelten Umweltzonen, Fahrverbote und Zufahrtsbeschränkungen – einheitliche Regelungen für die verschiedenen Zonen gibt es allerdings nicht. Von Fahrverboten zu bestimmten Uhrzeiten bis zu Plaketten, die an die Windschutzscheibe geklebt werden müssen, sind die Richtlinien sehr unterschiedlich.
„Reisende sollten sich vorab gut über Umweltzonen informieren, denn es kommt häufig zu Missverständnissen, die unter Umständen teuer kommen können. Denn für die unerlaubte Fahrt in eine Umweltzone drohen Strafen“, weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.
Plaketten, Registrierung oder Umweltzone
Generell lassen sich vier Arten von Zufahrtsbeschränkungen unterscheiden:
- Plakettenpflicht für Umweltzonen, die ähnlich der Autobahnvignette die Zufahrt in eine Stadt erlauben. In rund 50 deutschen Städten gilt z. B. eine Umweltzone mit Plakettenpflicht.
- Bei einer Registrierungspflicht, wie zum Beispiel für belgische Umweltzonen, muss das Kennzeichen vorab registriert werden.
- Bei einer City Maut ist bei der Fahrt in eine Stadt eine Gebühr, meist ein 1-Tages-Ticket, zu bezahlen – beispielsweise gilt das in London, Mailand oder in zahlreichen skandinavischen Städten.
- Ein komplettes Fahrverbot herrscht in vielen italienischen Innenstädten – die sogenannten ,zona traffico limitato‘, kurz ZTL, die nur mit einer Genehmigung befahren werden dürfen. Diese Sondergenehmigung kann z. B. übers Hotel beantragt werden.
- Um ein versehentliches Befahren einer verkehrsbeschränkten Zone zu vermeiden, wird die Planung vorab mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) empfohlen.
Meist keine Ausnahmen für E-Autos
Elektroautos: „E-Autos sind meist nicht von den Umweltzonen ausgenommen – in Deutschland benötigen z. B. auch E-Autos für die Fahrt in diese Zonen eine grüne Plakette“, weiß Polasek.
Mietwagen: Auch bei Mietautos sollte man sich vorab über Umweltzonen informieren. „Ist bei einem Mietauto bereits die entsprechende Umweltplakette vorhanden, muss man sich um nichts mehr kümmern. Allerdings sind für Vorab-Registrierungen bei einer Umweltzone mit Registrierungspflicht die Mieter des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ebenso müssen die City-Mautgebühren selbst bezahlt werden und generelle Fahrverbote wie die ZTL in Italien natürlich auch beachtet werden“, erklärt die Reiseexpertin.
Temporäre Umweltzonen: Nicht alle Umweltzonen gelten dauerhaft – temporäre Umweltzonen treten bei Luftverschmutzung für einen gewissen Zeitraum in Kraft. In Paris gibt es z. B. eine dauerhafte Umweltzone mit Plakettenpflicht innerhalb des Stadtautobahnrings. Wird ein Luftverschmutzungsalarm ausgerufen, tritt eine temporäre Umweltzone in Kraft. Diese temporäre Zone umfasst die gesamte Metropolregion Paris inklusive Teile des Umlands.
Strafen: „Aufgrund der unterschiedlichen Arten von Umweltzonen und verschiedenen Regelungen verliert man schnell den Überblick. Dennoch sollten sich Reisende unbedingt vorab informieren, denn wer unerlaubt eine Fahrverbotszone befährt oder ohne Plakette unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen“, weiß Polasek.