Verdächtiger Bombendroher wird nicht ausgeliefert

Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen zahlreiche Einrichtungen in Österreich ist der verdächtige 20-jährige Schweizer im Zuge einer Razzia vorläufig festgenommen worden. U-Haft wurde nicht beantragt, wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen der APA einen Bericht von oe24.at bestätigte. Die Staatsanwaltschaft Linz führt aktuell ein Verfahren gegen den Mann, der sich derzeit auf freiem Fuß befindet, jedoch nicht ausgeliefert wird.

„Als Schweizer Staatsbürger müsste er zustimmen, das hat er nicht“, sagte der Sprecher zur APA über eine mögliche Auslieferung des Mannes nach Österreich. Es seien jedoch die „ersuchten Verfahrenshandlungen durchgeführt“ worden, hieß es weiter. Wann die Hausdurchsuchung bei dem Mann stattgefunden hatte, war am Mittwoch nicht klar. Jedoch sei der Verdächtige bereits wieder in Freiheit, erklärte der Sprecher. Die Frage, ob damit nicht Gefahr bestehe, dass gegebenenfalls weitere Drohungen durch den beschuldigten Schweizer verschickt werden könnten, bejahte der Sprecher. „Natürlich ist das theoretisch möglich“, sagte er gegenüber der APA.

Wie es in dem Fall weitergeht, ist noch offen. Die Schweizer Anklagebehörde spielte den Ball am Mittwoch nach Österreich zurück. Man müsse nun auf die Rückmeldung der dortigen Behörden warten, hieß es von der Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen. Die in Österreich federführende Staatsanwaltschaft Linz wollte das am Mittwoch jedoch nicht so stehen lassen. „Wir haben noch keine Mitteilung von den Schweizer Kollegen“, sagte Sprecherin Ulrike Breiteneder gegenüber der APA um 17.20 Uhr. Jedoch sei auch eine Verfahrensübernahme für den Fall, dass der Mann nicht ausgeliefert werde, Bestandteil des Rechtshilfeersuchens gewesen, hielt Breiteneder fest. Nachsatz: „Eine kurzfristige Festnahme ist nicht Ziel eines europäischen Haftbefehls.“

Die österreichischen Behörden hatten nach Ausforschung des Verdächtigen einen EU-Haftbefehl erlassen und ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt. Wobei Breiteneder betonte, dass der europäische Haftbefehl „selbstverständlich“ aufrecht bleibe. „Der Mann kann natürlich festgenommen werden, wenn er sich beispielsweise nach Deutschland begibt.“ Die nächsten Schritte seien jedenfalls gemeinsam mit der eidgenössischen Justiz zu klären, hieß es. „Denn wir werden dieser Person ohne die Schweizer Behörden nicht habhaft“, stellte Breiteneder klar.

Medienberichte wonach es sich bei dem Verdächtigen um einen psychisch kranken Mann handle, wollten weder Breiteneder noch die Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen bestätigen.

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ermittelt seit 30. September gemeinsam mit den zuständigen Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) und in Kooperation mit den Staatsanwaltschaften in Graz und Linz wegen österreichweit mindestens 28 anonymen Bombendrohungen. Insbesondere Bahnhöfe waren stark betroffen, jedoch gingen zuletzt auch Drohungen gegen Schulen sowie Einkaufszentren ein. Die darauffolgenden Polizeieinsätze hatten mitunter zu Räumungen geführt. Am Montag hatte das Innenministerium schließlich die Ausforschung eines 20-jährigen Schweizers als Verdächtigem bekanntgegeben, der im Kanton St. Gallen lokalisiert wurde. Einen Tag später kam es erneut zu einer Bombendrohung am Bahnhof Zeltweg in der Steiermark, auf die dann jedoch eine Entwarnung gefolgt war.

Für wie viele Drohungen der Schweizer tatsächlich verantwortlich sein soll, steht noch nicht fest. Eine Sprecher des Innenministeriums hielt zuletzt fest, dass es sich hierbei noch um den „Gegenstand von Ermittlungen“ handle.

Die mobile Version verlassen