Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen Einrichtungen in Österreich hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen in der Schweiz ein Verfahren gegen den Verdächtigen, einen 20-jährigen Schweizer, eingeleitet. Der Mann wurde Mitte Oktober in der Schweiz festgenommen, aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Parallel laufen die Ermittlungen in Österreich weiter, bestätigte die Linzer Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder am Mittwoch einen Bericht der „Kleinen Zeitung“.
Die Behörden ermitteln seit 30. September wegen insgesamt österreichweit 27 anonymen Bombendrohungen, die stets per E-Mail eingegangen waren. Insbesondere Bahnhöfe waren stark betroffen, jedoch auch Schulen sowie Einkaufszentren. Die darauffolgenden Polizeieinsätze hatten mitunter zu Räumungen geführt.
In der Schweiz sei ein Inlandsverfahren, auch bezogen auf die österreichischen Fakten, eingeleitet worden, so Breiteneder. „Auch die sichergestellten Gegenstände werden in der Schweiz ausgewertet.“ Dabei handle es sich um elektronische Geräte. Die damals noch in Österreich zuständige Staatsanwaltschaft Graz habe noch im Oktober ein Ersuchen auf Übernahme der Strafverfolgung in die Schweiz geschickt.
Verdächtiger kann als Schweizer Staatsbürger nicht nach Österreich ausgeliefert werden
Die Ermittlungen in beiden Ländern laufen parallel, „weil es effektiver ist“, wenn österreichische Behörden in Österreich und Schweizer in der Schweiz ermitteln. Man tausche sich jedoch aus. „Die zuständigen Staatsanwälte sind miteinander in Kontakt.“ Der Verdächtige könne als Schweizer Staatsbürger nicht zur Strafverfolgung nach Österreich ausgeliefert werden – außer er stimmte zu und das hat er nicht. Das Verfahren in Linz läuft parallel. „Wir können es nicht einstellen, weil wir sonst rechtlich den Schweizern ihr Verfahren abschneiden würden“, erklärte Breiteneder.
Aus der Schweiz bestätigte Sprecherin Daniela Dobler in dem Zeitungsartikel, „dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Strafverfahren in genannter Sache führt“. Die Auswertung der sichergestellten „elektronischen Gerätschaften ist noch im Gange und wird durch die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz getätigt und nach Abschluss des Rechtshilfeverfahrens der Staatsanwaltschaft Linz ebenfalls übermittelt“, hieß es weiter.