AK-Test: Große Preisunterschiede bei Elektrikern in Oberösterreich

Stundensatz von 61,20 bis 110 Euro für Monteur - 84,60 Euro Unterschied bei Fahrtkosten

Alle freuen sich über eine schnelle Montage oder Reparatur – damit es bei der Rechnung keine Überraschungen gibt, hat die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die Preise bei 120 Elektrik-Unternehmen im Land erhoben. Der Stundensatz für einen Elektromonteur reicht von 61,20 bis 110 Euro, für einen Servicetechniker können 131,40 Euro fällig werden. Generell empfiehlt die Interessenvertretung zu vergleichen und – bei größeren Aufträgen – mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

Die Preisunterschiede bei den Stundensätzen betrugen bis zu 115 Prozent – von 61,20 bis zu 110 Euro beim Monteur und 131,40 Euro beim Servicetechniker. Noch größer sind die Unterschiede bei den Fahrtkosten. Erhoben wurde der Preis für eine Anfahrt von zehn Kilometern bzw. einer Wegzeit von 15 Minuten. Der günstigste Handwerker verrechnet dafür 15,30 Euro, der teuerste 99,90. Im Durchschnitt kommt die abgefragte Anfahrt auf 32,23 Euro.

Erhoben wurden die Preise bei 120 Unternehmen im ganzen Land, in jedem Bezirk. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt um acht Prozent bei den Stundensätzen und um vier Prozent bei den Fahrtkosten erhöht.

Mehrere Kostenvoranschläge einholen

Die Arbeiterkammer rät, sich bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen, vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten sollte enthalten sein. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Kunden verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“, so die Konsumentenschützer. Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmen nicht überschritten werden. Eine allfällige Ersparnis ist an den Kunden weiterzugeben.

Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Wenn der Unternehmer erkennt, dass der Auftrag noch teurer wird, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und darauf hinweisen. Der Kunde kann der Fortführung zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder den Auftrag stoppen und nur die bisher erbrachten Leistungen zahlen. Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

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