Im Herbst sind Hirsche, Rehe und andere Wildtiere verstärkt auf Nahrungssuche beziehungsweise auf der Suche nach neuen Lebensräumen. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass es in dieser Jahreszeit für Autofahrer zu besonders gefährlichen Situationen auf der Straße kommen kann. Speziell bei Dämmerung und nachts, wenn die Tiere vermehrt aktiv sind.
Unfälle mit Wildtieren stellen nicht nur eine Gefahr für die menschliche Sicherheit dar, sie können auch erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen und sind oft mit hohen Kosten verbunden.
„Besonders in den Morgen- und Abendstunden gilt es, die Fahrweise anzupassen und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Besondere Vorsicht ist in Gebieten mit dem Gefahrenzeichen ‚Achtung Wildwechsel‘ geboten. Weiters sollte man vor allem auf Straßenstücken, die durch Wälder führen sowie beim Wechsel von Wiesen- zu Waldgebieten, das Tempo erheblich reduzieren. Hier kann es vermehrt zu Wildwechsel kommen“, so ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.
Empfehlungen, um das Unfallrisiko zu minimieren
- Geschwindigkeit in Waldgebieten und in der Nähe von Wäldern reduzieren, insbesondere zu den Zeiten, in denen Wildtiere vermehrt aktiv sind.
- Stets bremsbereit fahren.
- In Gebieten, die als Wildwechselzonen gekennzeichnet sind, verstärkt Ausschau nach Tieren halten.
- Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs: Wenn ein Tier auftaucht, kann es sein, dass sich andere Tiere in der Nähe aufhalten oder die Straße queren.
- Wenn Tiere bemerkt werden, die vor das Fahrzeug laufen könnten, unbedingt das Tempo reduzieren.
- Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, weil ein Ausweichmanöver zur Selbstgefährdung führen würde, sollte so früh wie möglich eine Notbremsung eingeleitet werden.
- Abrupte Lenkbewegungen vermeiden, die dazu führen könnten, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
- Sollte dennoch ein Unfall passieren, muss sofort angehalten, die Unfallstelle abgesichert und an der Klärung des Sachverhalts mitgewirkt werden.
Weiters muss der Unfall (auch bei Wildschaden) ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Falls keine Meldung erfolgt, begeht man ein Verwaltungsstrafdelikt. Die polizeiliche Aufnahme ist zudem notwendig, um den Schaden bei der Kaskoversicherung oder dem ARBÖ-Sicherheitspass geltend machen zu können