Der Prozesstermin des Gynäkologen, der sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten muss, steht fest, berichtete die „Kronen Zeitung“ am Sonntag.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der APA, dass dieser im Dezember anberaumt wurde. Laut ihrer Auskunft wurde die Verhandlung vom Landesgericht Wels für 19. Dezember festgelegt.