Der Streit über ein aus Sicht eines 41-jährigen Türken schmutziges Bierglas war im Jänner 2024 in einem Linzer Lokal derart eskaliert, dass es am Dienstag am Landesgericht Linz zu einer Verhandlung kam.
Der Angeklagte wollte sich kurz nach 19 Uhr ein Bier einschenken und stellte dabei fest, dass das Glas nicht sauber war. In der Folge reklamiert er ein neues Bierglas, bekam dieses auch, war aber dennoch nicht zufriedengestellt.
Der Streit zwischen dem Gast und einem Kellner, ein 45-jähriger Landsmann, ging von einer verbalen Auseinandersetzung in Handgreiflichkeiten über und endete schließlich damit, dass der Gast das Bierglas (0,3 l) gegen den Kellner warf.
Dieser erlitt dabei eine Schädelprellung, Rissquetschwunden im Bereich der linken Ohrmuschel und hinter dem Ohr sowie eine Rissquetschwunde im Bereich des linken Schlüsselbeins.
Der 41-Jährige wurde am Landesgericht Linz zu neun Monaten bedingter Haftstrafe für die Probezeit von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil sich das Opfer als Privatbeteiligter drei Tage Bedenkzeit erbeten hat.
Von Michaela Ecklbauer