Mit den modernen Medien fallen bei so manchen die Hemmschwellen. Beschimpfungen, die man sich von Angesicht zu Angesicht nicht auszusprechen traut, werden in den Sozialen Medien ungeniert verbreitet.
Am Montag musste sich eine 72-jährige Pensionist am Landesgericht Linz wegen übler Nachrede verantworten. Die Frau hatte sich im Februar 2021 abfällig über einen Polizisten geäußert. Jetzt wurde sie – noch nicht rechtskräftig – zu einer Geldbuße verurteilt.
Unter anderem verbreitete die 72-Jährige im Zuge einer Corona-Demonstration die Aussage, dass es für den Polizisten zu einem sofortigen Ausschluss von jeglicher Mensch- und Tierwelt kommen soll. Dazu stellte sie ein Bild des Exekutivbeamten.
1.560 Euro Geldstrafe, davon 780 auf Bewährung
Das Posting wurde häufig geteilt. Der Polizist konnte mehr als 1.000 Personen ausforschen, die den Beitrag geteilt hatten und strengte gegen jeden Teiler ein Gerichtsverfahren an.
Die Pensionistin wurde zu einer Geldstrafe von 1.560 Euro verurteilt, 780 davon auf Bewährung. Dem Polizisten wurden 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anlässlich dieses Falles verwies Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der Linzer Johannes Kepler Universität gegenüber dem ORF darauf, dass ein über Social Media verbreitetes Hasspostings nichts anderes sei, als wenn man sich mit einem Megaphon auf den Linzer Hauptplatz stellen und dort derartige Aussagen verbreiten würde.