Nach Jahren der Stagnation ist die Zahl jener Linzer, die kraft Gesetzes österreichische Staatsbürger geworden sind, im Vorjahr wieder gestiegen. Laut Statistik Austria wurde im Jahr 2023 an 683 Linzer die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Im Vergleich zum Jahr davor (425 Einbürgerungen) bedeutet dies einen Anstieg um 61 Prozent. Oberösterreichweit waren es im Vergleichszeitraum plus 36 Prozent.
Eingebürgert wurden in der Landeshauptstadt 362 Männer und 321 Frauen, 33 Prozent betrafen Kinder im Vorschul- bzw. Schulalter, 24 Prozent waren zwischen 15 und 29 Jahre alt und 32 Prozent entfielen auf 30- bis 44-Jährige. Somit waren fast 60 Prozent der Fälle unter 30 Jahren, rund 90 Prozent unter 45 Jahre alt.
„Bei den Linzerinnen und Linzern, die jedes Jahr eingebürgert werden, handelt es sich fast ausnahmslos um gut integrierte Mitbürger, die sich hier eine Existenz aufgebaut haben. Die meisten verfügen über eine gute Ausbildung. Vor allem zur Minderung des Arbeitskräftemangels in der Landeshauptstadt Linz sind kontinuierlich entsprechend ausgebildete Zuwanderer erforderlich“, betont der Linzer Bürgermeister Klaus Luger.
„Nach der Stagnation der Einbürgerungszahlen infolge des neuen Staatsbürger-schaftsgesetzes 2006 lässt sich erstmals wieder ein Anstieg feststellen. Im Vergleich zu den Jahren 1999 bis 2005 ist dieser Anstieg jedoch relativ gering. Zwei Konstanten lassen sich – auch im langjährigen Vergleich – feststellen: Ein Drittel der Eingebürgerten sind in Österreich geboren, ein weiteres Drittel Flüchtlinge“, so Luger.
Betrachtet man die langfristige Entwicklung, ist der aktuelle Peak mit dem „Einbürgerungsboom“ zu Anfang des 21. Jahrhunderts nicht vergleichbar, der die Folge des Jugoslawienkrieges Anfang der 1990er-Jahre war. Damals waren 1.800 Einbürgerungen jährlich „Normalität“.
Die Neo-Österreicher stammen aus 65 verschiedenen Herkunftsländern. 136 Personen kamen aus Syrien, 77 aus Afghanistan, 69 aus dem Kosovo, 35 von der Russischen Föderation und 32 aus Bosnien und Herzegowina.
Rückgang bei Zahlen aus EU-Ländern und der Türkei
Die Zusammensetzung der Einbürgerungen hinsichtlich bisheriger Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft hat sich in den Jahrzehnten ab 1980 deutlich verändert. Während zwischen 1981 und 1990 noch mehr als die Hälfte der Einbürgerungen Personen betraf, die aus einem der heutigen 27 EU-Länder stammten, verringerte sich dieser Anteil im vorangegangenen Jahrzehnt auf rund 8 Prozent.
Ein Großteil der Einbürgerungen der Jahre 2001 bis 2010 entfiel auf Bürger des ehemaligen Jugoslawiens (ohne Slowenien und Kroatien). In den Jahren 2011 bis 2020 war bereits ein deutlicher Rückgang spürbar. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Einbürgerungen von aus Asien stammenden Personen von rund 9 Prozent auf rund 27 Prozent. Auch der Anteil der aus Afrika stammenden eingebürgerten Personen wuchs von rund 9 Prozent auf rund 13 Prozent.
Einen Rückgang gibt es beim Menschen aus der Türkei, dieser beruht darauf, dass Türken, die die Staatsbürgerschaft ihres ehemaligen Heimatlands zurücklegen, Erb- und somit Besitzansprüche in ihrer ehemaligen Heimat verlieren.
Ein Drittel der Menschen in Österreich geboren
Gliedert man die Zahl der Einbürgerungen nach dem Einbürgerungsgrund, so hat sich im Jahrzehnt von 2011 bis 2020 eine Verschiebung hin zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach „Rechtsanspruch“ ergeben. Dies betrifft 53 Prozent der Fälle. Dazu gehört unter anderem die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit, Deutschkenntnisse oder asylberechtigt) sowie die Ehe mit einem Österreicher.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 ist das Verhältnis ähnlich dem vergangenen Jahrzehnt: 35,7 Prozent der eingebürgerten Personen sind in Österreich geboren, 64,3 Prozent im Ausland.
Rund 34 Prozent der Linzer Einbürgerungsfälle der letzten zehn Jahre betrafen Personen, die gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in Österreich als Flüchtling anerkannt wurden. Dieser Status beinhaltet ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich. Im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 hatten 34,7 Prozent der eingebürgerten Personen den Status „Konventionsflüchtling“.