Dass er mit seiner toten Ehefrau im Kofferraum unterwegs war, hat für den Organisator von Linzer Coronademos keine juristschen Konsequenzen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, so Reinhard Huemer-Steiner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Linz: Die Frau sei eines natürlichen Todes gestorben und die Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung und Störung der Totenruhe seien nicht vorgelegen.
Der 39-jährige Maßnahmengegner war vor einem Monat vom Landesgericht Linz wegen Holocaustleugnung zu drei Monaten bedingt verurteilt worden, weil er auf Social Media Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen hatte. Es handelte sich dabei um eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung.