Der Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer hat die Gläubigen bis auf Weiteres von der Sonntagspflicht entbunden. Hochzeiten, Taufen und auch Beerdigungen bzw. Verabschiedungen sind nur im kleinen Kreis unter 100 Personen möglich. Sterbegottesdienst bzw. Requiem sollen später nachgeholt werden.
Sollte aufgrund der Besuchereinschränkung bei Veranstaltungen eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder angeraten sein, sei „ein Fernbleiben gewissensmäßig gestattet“, heißt es in einem Erlass des Bischofs. Damit will er vor allem ältere und kranke Personen, die als besonders Corona-gefährdet gelten, ermutigen, sich zu schützen und ihr Verhalten an die Situation anzupassen. Er rät zum privaten Gebet im Familienkreis bzw. auf Gottesdienste im Radio oder Fernsehen auszuweichen.
Bei den verbleibenden Gottesdiensten soll auf Mund- und Kelchkommunion verzichtet, der Händedruck beim Friedensgruß durch ein Nicken ersetzt und der Gebrauch von Weihwasser unterlassen werden. Die Vorgabe, dass auch bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen maximal 100 Leute pro Raum teilnehmen dürfen, sei „von den Verantwortlichen in ihrem jeweiligen Bereich umzusetzen“. Der Pastoralrat am 13./14. März, der Priesterrat (18. März) und die Bischofsvisitation in Wels (22. bis 29. März) werden abgesagt.