Jener 47-Jährige aus dem Bezirk Freistadt, der in den frühen Morgenstunden des 29. Februar 2024 auf der Mühlviertler Schnellstraße mit bis 230 km/h gerast sein soll, hat nicht nur ein Ermittlungsverfahren der Bezirkshauptmannschaft am Hals.
Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Linz die Polizei mit Erhebungen beauftragt. „Es besteht der Verdacht der Gefährdung bzw. Nötigung von anderen Verkehrsteilnehmern“, erläuterte am Freitag Pressesprecherin Ulrike Breiteneder im Gespräch mit dem VOLKSBLATT.
Einvernahmen geplant
Konkret wird die Exekutive den mutmaßlichen Lenker des PS-starken Sportwagens – der 47-Jährige bestritt, am Steuer gewesen zu sein und erhielt daraufhin seinen Führerschein wieder zurück – sowie andere Personen einvernehmen.
Anschließend wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sich der Tatverdacht erhärtet hat. Möglicherweise wird in der Folge ein Strafantrag gestellt. „Wir sind der Meinung, dass man in diesem Fall strafrechtlich hinschauen muss“, sagte Breiteneder.
Wie berichtet hatten die Beamten den Mühlviertler wegen 23 Verwaltungs- und einem Strafdelikt angezeigt. Der Alkoholtest beim 47-Jährigen fiel positiv aus, den Suchtmitteltest verweigerte der Mann, der erst kürzlich auf Facebook ein Video gepostet hatte, in dem er von „Gerüchten“ über seine Person spricht, die nicht der Wahrheit entsprechen würden.
Hätte sich der Vorfall nur einen Tag später ereignet, wäre der Sportwagen des Mühlviertlers vorläufig beschlagnahmt worden: Am 1. März trat nämlich diese Maßnahme gegen extreme Tempobolzerei in Kraft, die inzwischen von der Polizei schon mehrmals angewendet wurde.
Von Heinz Wernitznig