Nach Attacke auf Welser Kellnerin verlor Anwalt Lizenz

Rechtsvertreter wurde in seiner Heimat aus Anwaltsregister gestrichen

In der Schweiz hat ein Anwalt seine Lizenz verloren, weil er in Österreich zwei Straftaten begangen hat. Im August 2020 hatte der Rechtsvertreter versucht, in Wels ein Restaurant zu verlassen, ohne zu bezahlen.

Er hatte die Kellnerin geschlagen und ihre Brille zerbrochen. Sechs Monate später wurde er in Österreich erneut verurteilt, nachdem er in Innsbruck einen Polizisten beleidigt hatte.

Die Anwaltskommission leitete im 2022 eine Disziplinaruntersuchung ein, nachdem sie über die Verurteilung informiert worden war. Im August 2021 hatte der Betroffene vom Gericht in Wels eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine unbedingte Geldstrafe erhalten. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Im Strafregister des Anwalts entdeckte die Zürcher Aufsichtskommission der Anwälte, dass er zwischen 2019 und 2022 in der Schweiz und in Deutschland vier Mal verurteilt worden war. Im Jahr 2023 verurteilte sie ihn zu einer Geldstrafe von 3.000 Franken (rund 3.182 Euro) und verfügte seine Streichung aus dem Berufsregister.

Der Betroffene legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Darin führte der Mann aus, dass er sich in einer „existenziellen Krise“ befunden habe – Scheidung, Isolation und Krankheit. Er betonte, die Verurteilungen stünden nicht im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit.

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hält fest, dass die Lizenz entzogen werde, wenn die Handlungen nicht mit dem Beruf des Rechtsanwalts vereinbar seien. Das Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Anwalt könne beeinträchtigt werden, wenn dessen Seriosität in Frage gestellt sei.

Die Aufsichtskommission habe davon ausgehen dürfen, dass die Glaubwürdigkeit durch den begangenen Angriff ernsthaft tangiert werde. Darüber hinaus wurde der Anwalt unter anderem wegen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen verurteilt.

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