Nach dem Fall eines Arztes, der Anfang Mai im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer OP das Spital Richtung Privatordination verlassen und dessen Patient den Eingriff nicht überlebt hatte, werden in OÖ die Vorgaben verschärft.
Das geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) hervor.
Als Konsequenz jenes Vorfalls hat Haberlander, die auch für den Gesundheitsbereich zuständig ist, mitgeteilt, dass nun eine adaptierte Richtlinie für Ärzte des KUK sowie der Spitäler der Oberösterreichischen Gesundheitsholding gilt. „Vor allem ist zu gewährleisten, dass künftig zwischen dem geplanten Ende der dienstlichen Tätigkeit (Spital, Anm.) und der Aufnahme der Nebentätigkeit (Privatordination, Anm.) ein ausreichender zeitlicher Abstand gesichert wird“. Zudem soll bei den Spitalträgern eine Stelle eingerichtet werden, die die Einhaltung der Richtlinien prüft.
Seit 2010 sei es zu drei Dienstvergehen von Krankenhausärzten mit Privatpraxen gekommen, die „dienstrechtlich konsequent verfolgt“ wurden, hieß es weiters in der Anfragebeantwortung.
Generell müsse ein Mediziner seinem Dienstgeber eine Privatordination melden, übersteige der Verdienst 400 Euro pro Monat ist der Nebenerwerb zu genehmigen. Mehr als sechs Stunden pro Woche dürfe dafür aber nicht aufgewendet werden. Von den 3.551 Spitalsärzten in Oberösterreich betreiben derzeit laut Haberlander 617 ein Privatordination.
Arzt verließ OP, Patient starb
Anfang Mai hatte ein Oberarzt während einer heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben, um in seine Privatordination zu gehen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb – laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Der Oberarzt wurde daraufhin entlassen, inzwischen hat man sich auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt.
lass war der Fall eines Oberarztes im Kepler Uniklinikum (KUK), der während einer Herzoperation am 5. Mai das Spital verlassen hat, um einen Termin in seiner Privatordination wahrzunehmen. Ob der kurz darauf eingetretene Tod des 77-jährigen Patienten in einem Kausalzusammenhang mit dem Verhalten des Oberarztes steht, wird von der Staatsanwaltschaft Linz ermittelt.
Am 10. Mai rief ein KUK-Anwalt bei der Staatsanwaltschaft an, wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht. Zwei Tage später erfolgte die Anzeige. Kurz darauf kündigte Haberlander, wie berichtet, an, die Regelungen für Privatpraxen überprüfen zu lassen.
Drei Dienstvergehen seit 2010
Martin Rupprecht, Personaldirektor der OÖ. Gesundheitsholding, leitet die auch aus Medizinern bestehende Arbeitsgruppe. Sie soll sicherstellen, dass Spitalsärzte künftig ausreichend zeitlichen Abstand zwischen Dienstende und Nebentätigkeit einhalten. Außerdem soll es bei den Spitalsträgern eine neue Prüfstelle geben, die die Einhaltung der Richtlinien bei Privatpraxen kontrolliert.
Seit 2010 kam es zu drei Dienstvergehen von Spitalsärzten mit Privatpraxen, die „dienstrechtlich konsequent verfolgt“ wurden. Eine Kontrolle erfolgte bisher nur dann, wenn der Verdacht eines Regelmissbrauchs bestand. Spitalsärzte müssen ihrem Dienstgeber ihre Privatordination melden und bei einem Verdienst von monatlich mehr als 400 Euro genehmigen lassen.
Maximal sechs Stunden pro Woche dürfen sie dafür aufwenden und nur in Ausnahmefällen davon abweichen. Behandlungen und Operationen eines Privatpraxis-Patienten im Spital sind grundsätzlich unzulässig und dürfen nur in Notfällen (Transportunfähigkeit, Ausstattung und sonstige Notfälle) durchgeführt werden. Spitalspersonal darf keine Anmeldungen für Privatpraxis-Termine oder sonstige administrative Tätigkeiten vornehmen. Haberlander bekennt sich laut Anfragebeantwortung zu Nebenbeschäftigungen von Spitalsärzten, „da sie damit einen Beitrag für die Gesundheitsversorgung leisten“.