Prozess in Linz nach Aufruf zum Suizid – Diversion für 14-Jährige

Eine Schülerin, die Ende Februar eine 17-jährige Chatfreundin dazu aufrief, Suizid zu begehen, ist am Donnerstag in Linz wegen versuchter Mitwirkung zur Selbsttötung vor Gericht gestanden. Anstelle einer Strafe muss die 14-Jährige 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwaltschaft und Verteidigerin stimmten der Diversion zu.

Über Social Media hatte das Mädchen besagte Nachricht geschickt. Die Adressatin hat dann tatsächlich einen Suizidversuch unternommen. Sie überlebte, da die Mutter ihre Tochter rechtzeitig fand und ins Spital einliefern ließ.

Der Staatsanwalt hatte im Prozess für eine Diversion plädiert, da die junge Angeklagte die Verantwortung übernahm. Aber: „Sie hat etwas gemacht, was mit Sicherheit nicht absichtlich geschehen ist.“ Daher sah er nur einen „bedingten Vorsatz“ bei der Mitwirkung zur Selbsttötung.

Die Mädchen hätten vor der Nachricht gestritten. Allerdings habe die 14-Jährige von den psychischen Problemen der 17-Jährigen gewusst. Auch dass sie bereits einen Suizidversuch hinter sich hatte, war ihr bekannt. Dennoch schickte sie die Aufforderung zur Selbsttötung.

„Ich habe einen Fehler gemacht habe, was ich gemacht habe, war nicht richtig“, zeigte sich die Schülerin tatsachengeständig. Die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts beschloss daher die Einstellung des Strafverfahrens und die Diversion. Der Verein Neustart werde nun festlegen, in welcher Einrichtung sie die gemeinnützige Arbeit zu leisten hat.

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

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