Prozess in Linz wegen erpresserischer Entführung

Gegen vier Männer und eine Frau hat am Mittwoch im Landesgericht Linz ein Prozess wegen erpresserischer Entführung, schwerer Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz begonnen. Sie sollen vom Bruder des Opfers für die Freilassung 175.000 Euro gefordert haben. Dank Hinweis eines Zeugen konnte der Gekidnappte in Wien befreit werden.

Bis wenige Tage vor Prozessbeginn waren nur drei syrische Männer und die deutsche Frau angeklagt gewesen. Ein fünfter Verdächtiger, der mutmaßliche Kopf des Geschehens, wurde vor kurzem in Deutschland verhaftet und nach Österreich ausgeliefert.

Den fünf Angeklagten im Alter von 26 bis 43 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihrem Bekannten am 1. April vor einem Lokal in Linz aufgelauert und ihn in einen Kastenwagen gestoßen zu haben. Während die Frau den Kleintransporter nach Wien fuhr, wurde das Opfer von zwei Angeklagten brutal geschlagen und getreten. Dadurch habe dieses mehrere Rippenbrüche und Prellungen erlitten. Weiters soll ihm eine Pistole in den Mund gesteckt worden sein. Die anderen Angeklagten begleiteten den Kastenwagen in einem zweiten Auto nach Wien.

Zugriff in Wien

Ein Begleiter des Entführten lieferte der Polizei entscheidende Hinweise, sodass die Deutsche als Halterin des Wagens ausgemacht und ihr Handy geortet werden konnte. In Wien erfolgte dann der Zugriff, das Opfer wurde befreit, vier der fünf Verdächtigen geschnappt und in U-Haft genommen.

„Das kennt man nur aus einem Gangsterfilm“, meinte die Staatsanwältin zu dem Vorfall. Bei der erpresserischen Entführung handle es sich um eine „grausame Form der Nötigung“, sagte sie zu den Geschworenen. Doch die Angeklagten würden den Vorfall „klein reden“. Seit März sei bereits das Opfer verfolgt und eine Location ausspioniert worden. Am Tag der Tat habe es eine Besprechung gegeben. Als Motiv nannte die Staatsanwältin, dass der Bruder des Fünfangeklagten gemeinsam mit dem Bruder des Opfers in der Türkei mit Goldgeschäften Schulden eingefahren habe. Jene 175.000 Euro sollten durch die Entführung erpresst werden.

Nur Schulden eintreiben

Sein dreimal einschlägig vorbestrafter Mandant bekenne sich zwar schuldig, aber die „rechtliche Würdigung ist falsch“, sagte der Verteidiger des Erstangeklagten. Denn es liege „keine erpresserische Entführung“ vor. Vielmehr lautete der Auftrag an seinen Mandanten, „Schulden einzutreiben“, wenn auch mit „illegalen Methoden“, wie der Anwalt nicht abstritt. Dazu habe sich der 26-Jährige bekannt, dafür werde er auch „für viele Jahre in den Bau gehen“.

Die Frau habe dem Drittangeklagten lediglich einen Gefallen tun wollen, weshalb sich die 41-Jährige bereit erklärt habe, mit dem Kastenwagen nach Wien zu fahren. Mehr aber nicht, forderte ihr Verteidiger einen Freispruch.

Wollte Druck auf Opfer ausüben

Der Anwalt jenes 37-Jährigen meinte zwar auch, sein Mandant sei „sicherlich kein Waisenknabe“, aber er habe sich von seinem nicht zurechnungsfähigen Zwillingsbruder hinreißen lassen, mitzutun. Natürlich sollte auf das Opfer Druck ausgeübt werden, daher bekenne sich sein Mandant der „gefährlichen Drohung, Nötigung und der Freiheitsentziehung schuldig“.

Der viertangeklagte 27-Jährige gebe auch den Beitrag zur Freiheitsentziehung zu, sagte dessen Anwalt. Die Tat sei eine „Schweinerei“ gewesen, das gehöre „hart bestraft“. Aber auch er meinte, dass es keine erpresserische Entführung gewesen sei, dazu sei die „Sachlage zu dünn“. Denn das Opfer habe zuerst angeben, von ihm sei das Geld verlangt worden. Von einem Bruder, der erpresst werden sollte, sei nicht die Rede gewesen.

Dass der Fünftangeklagte der große Auftraggeber gewesen sein soll, stellte dessen Verteidiger in Abrede. Der 43-jährige Syrer gebe nur zu, dabei gewesen zu sein. Er wollte lediglich 175.000 Euro vom Opfer, der ein Betrüger sei, sagte dessen Anwalt.

Opfer erst am Freitag vor Gericht

Das Opfer schloss sich als Privatbeteiligter dem Verfahren an und forderte 6.250 Euro Schmerzensgeld. Er wird erst am Freitag vor Gericht gehört. Für den Tag ist auch ein Urteil geplant. Der Strafrahmen beträgt zehn bis 20 Jahre Freiheitsstrafe.

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