Ein 47-jährige Firmenchef eines oberösterreichischen Schlachtbetriebs, der Fleisch von Ferkeln ohne notwendige tierärztliche Beglaubigungsschreiben verkauft haben soll, ist am Montag in Steyr vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Der Zweitangeklagte, der als Fleischhauer im Betreib arbeitete, erhielt allerdings wegen Falschaussage vor der Polizei drei Monate bedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, so eine Gerichtssprecherin.
Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen war den beiden Angeklagten vorgehalten worden, sie hätten Tierarzt-Stempel nachgemacht und verwendet. Beide bestritten dies. Die Verhandlung wurde vertagt, weil noch mehrere Dokumente angefordert wurden.
Nachdem eindeutige Beweise für die Schuld des Erstangeklagten nicht vorlagen, kam es am Montag zum Freispruch. Den Vorwurf der Falschaussage sah das Gericht hingegen als erwiesen an und verurteilte den Mitangeklagten zu drei Monate bedingt.