Tödlicher Flugzeugabsturz am Kasberg aufgeklärt

Der Pilot war ohne nötige Berechtigung für Instrumentenflug unterwegs

Nach dem tödlichen Flugzeugabsturz am Kasberg, bei dem im November vier Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft Wels ihre Ermittlungen abgeschlossen. Laut ORF-Bericht hatte der Pilot keine Berechtigung zum Instrumentenflug, umgangssprachlich auch Blindflug genannt.

Dabei wird ein Flugzeug nur mithilfe von Bordinstrumenten gesteuert, wenn schlechte Sicht keine optische Orientierung zulässt. Der Pilot hätte wegen Schlechtwetters nicht starten dürfen.

Unmittelbar nach dem Unglück Ende November 2023 war eine eigene Kommission eingesetzt worden, um die Ursache des Absturzes zu eruieren. Festzustellen sei, ob technische Gebrechen oder menschliches Versagen den tödlichen Flugunfall bedingt hätten, teilten die Ermittler damals mit.

Bei Wind und Schneefall in Turbulenzen geraten

Die Maschine war Ende November mit vier Passagieren von Tschechien aus in Richtung Kroatien gestartet, bei Wind und Schneefall über österreichischem Staatsgebiet aber in Turbulenzen geraten und vom Radar verschwunden. Die Wrackteile wurden mit den Leichen der Insassen von Rettung, Feuerwehr und Polizei am Kasberg geborgen.

Gestern teilte die Staatsanwaltschaft Wels mit, dass dem Piloten die erwähnte Berechtigung zum Instrumentenflug gefehlt habe. Ansonsten sei die Maschine einwandfrei und vorschriftsmäßig gewartet gewesen. Alkohol und Drogen waren offenbar nicht im Spiel, das bestätigte die Behörde auf APA-Nachfrage mit Verweis auf ein toxikologisches Gutachten.

Ein Luftfahrt-Experte wiederum habe festgestellt, dass der Pilot auf den Start hätte verzichten müssen, weil ein sicherer Flug wegen der ungünstigen Wetterbedingungen auf der geplanten Route augenscheinlich nicht möglich gewesen sei. Damit trifft den Flugzeugführer laut Staatsanwaltschaft die Hauptschuld am Unglück. Weil er beim Absturz ebenfalls ums Leben kam, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

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