Umwidmung für Saudi-Villa: Diversion für Ex-Bürgermeister

Ein wegen Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme angeklagter ehemaliger Bürgermeister ist am Mittwoch in der Causa um eine fragwürdige Umwidmung zugunsten eines saudi-arabischen Prinzen mit einer Diversion davongekommen. Im Zuge des Prozesses in Wels kam heraus, dass das Projekt offenbar politisch bis hinauf zur damaligen Staatsspitze gewünscht war.

Zur Vorgeschichte: Ein saudi-arabischer Prinz wollte einen Ferienwohnsitz in der Gemeinde im oberösterreichischen Seengebiet errichten. Ein Unternehmer aus der Region trat als Vermittler auf. Einem Landwirt wurde ein Grünlandgrundstück günstig abgekauft und danach umgewidmet.

Da keinerlei Anbindung zum bestehenden Siedlungsgebiet bestand, behalf man sich damit, dass man das Projekt als Hotel bezeichnete und das Areal als Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus widmete. Im Gegenzug zahlte der Prinz einmalig mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) und dann jährlich 500.000 Schilling (36.336,42 Euro) bzw. später 50.000 Euro per anno an die Gemeinde.

Anzeige von BH brachte Fall ins Rollen

Das Projekt war in der Region durchaus bekannt, es gab sogar Medienberichte dazu. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erfuhr aber erst 2023 durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung davon.

Sie erhob Anklage gegen einen ehemaligen Bürgermeister wegen Geschenkannahme und Amtsmissbrauch. Die Tourismuswidmung sei „vorgeschoben“ und das Anwesen ein Zweitwohnsitz gewesen, so der Anklagevertreter.

Gericht bot Diversion an

Das Gericht bot dem Ex-Ortschef angesichts der Ergebnisse des Beweisverfahrens eine Diversion an, wenn er die Verantwortung übernehme – das tat der Angeklagte – und eine Geldbuße von 6.000 Euro zahle.

„Wir haben alle gesehen, dass hier etwas Verbotenes gemacht wurde. Für Umwidmung wird Geld geboten, sehr viel Geld“, sagte der Oberstaatsanwalt. Der Angeklagte habe das nicht initiiert, „er hat da mitgemacht“. Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant im Gegensatz zu anderen Beteiligten „eigentlich gar kein Geschäft gemacht hat. Er hat alles nur gut gemeint“.

Die Verhandlung wurde daraufhin offiziell bis zum Eingang der Zahlung vertagt. Wenn der Ex-Bürgermeister die Geldbuße bezahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

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