Ein weiterer Grundstücksdeal am Traunsee, bei dem offenbar eine ältere Dame um zu wenig Geld ihre Immobilie verkauft hat, muss rückabgewickelt werden. Ein Sprecher des Landesgerichts Wels bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN, Donnerstag-Ausgabe). Die Immobilie wäre statt 324.000 Euro 2,9 Millionen Euro wert gewesen, so ein Gerichtsgutachten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine damals 82-Jährige hatte 2019 ihr Bootshaus samt Seegrundstück am Traunsee an einen Unternehmer verkauft. Dieser bezahlte dafür insgesamt 324.000 Euro. Die Großnichte der mittlerweile verstorbenen Pensionistin brachte Zivilklage ein. Im Zuge des Verfahrens beauftragte das Landesgericht Wels einen Sachverständigen, der die Liegenschaft mit 2,9 Millionen Euro bewertete.
Das Landesgericht urteilte nun, dass der Kauf rückabgewickelt werden muss. Ein von der Klägerin gefordertes Nutzungsentgelt für die vergangenen Jahre muss der Unternehmer aber nicht zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Unternehmers kündigte im Gespräch mit den OÖN Berufung an.
Ein ähnlicher Fall, der ebenfalls zivilrechtlich rückabgewickelt wurde, hatte am Montag auch strafrechtliche Konsequenzen: Eine Maklerin, zwei Immobilienentwickler und zwei Anwälte wurden wegen schweren Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt.
Sie sollen gemeinsam eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert – für 750.000 Euro statt rund eineinhalb Millionen Euro – zu verkaufen. Ein Notar, der die Unterschrift am Kaufvertrag beglaubigt hatte, wurde freigesprochen.
Diese Urteile des Landesgerichts Wels sind ebenfalls nicht rechtskräftig. Die fünf schuldig gesprochenen Angeklagten haben noch im Gerichtssaal allesamt Rechtsmittel angekündigt, mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft entschieden, Strafberufung einzulegen, teilte das Landesgericht Wels auf Anfrage mit.
Ob der Freispruch des Notars rechtskräftig wird, ist noch offen, hier hat die Staatsanwaltschaft noch einen Tag Zeit, eine Nichtigkeitsbeschwerde anzukündigen. Eine verurteilte Juristin ist mittlerweile nicht mehr Anwältin, im Fall ihres Kollegen prüft die Rechtsanwaltskammer etwaige Konsequenzen.