Coronavirus: Die Maßnahmen für Wirtschaft und Arbeitnehmer

Die Regierung hat am Samstag eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen angekündigt, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern.

Allen voran wird im Finanzministerium ein vier Mrd. Euro schwerer „COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“ eingerichtet und die Kurzarbeit wird deutlich ausgedehnt. Der für heuer erwartete Budgetüberschuss ist damit Geschichte.

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HILFSFONDS: Zentrales Instrument zur Finanzierung der Krisenfolgen ist der mit vier Mrd. Euro dotierte Fonds, wobei Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag schon deutlich gemacht hat, dass darüber hinaus noch weitere Maßnahmen folgen werden. Der Fonds soll jedenfalls sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung finanzieren, als auch die deutlich ausgeweitete Kurzarbeit (mit 400 Mio. Euro).

Auch die Abfederung von durch die Krise ausgelösten Einnahmenausfällen soll der Fonds übernehmen. Das Epidemiegesetz, das im Fall von Betriebsschließungen Schadenersatz für den Verdienstentgang vorsieht, will die Regierung novellieren. Weiters soll der Fonds Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Konjunkturbelebung finanzieren sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorgaben an die Bildungseinrichtungen.

Um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern soll es u.a. Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Bestehen soll der Fonds vorerst nur bis Jahresende: das Gesetz soll mit Ende 2020 wieder außer Kraft treten. Das Budgetprovisorium und der Finanzrahmen werden angepasst, um die entsprechenden Ausgaben zu finanzieren.

KURZARBEIT: Stark erweitert wird die Kurzarbeit. Um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, sollen Unternehmen schon ab Montag ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden können. Dieses sieht eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor, inklusive der Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab.

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LIQUIDITÄTSHILFEN: Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.

SONDERBETREUUNGSZEIT: Auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird (im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) auch die angekündigte Sonderfreistellung für Arbeitnehmer, die Kinder zuhause betreuen müssen. Wer nicht im „versorgungskritischen Bereich“ arbeitet und dessen Kindergarten oder Schule wegen einer behördlichen Maßnahme teilweise oder vollständig schließen muss, der kann vom Arbeitgeber drei Wochen „Sonderbetreuungszeit“ erhalten. Die Firma erhält dann ein Drittel des Lohnes ersetzt.

STRAFBESTIMMUNGEN: Geregelt werden auch Strafbestimmungen im Zusammenhang mit behördlich geschlossenen Firmen. Wer ein solches Verbot verletzt und die Betriebsstätte dennoch betritt, riskiert 3.600 Euro Strafe. Unternehmer riskieren Strafen bis zu 30.000 Euro.