Mehrere französische Zeitungen haben den Onlinedienst X in einem Rechtsstreit über Urheberrechte verklagt. Zeitungen wie „Le Figaro“, „Le Monde“ und „Le Parisien“ sowie mehrere Onlinemedien werfen X vor, seiner Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein, Auskunft darüber zu geben, wie viel Gewinn X mit den Inhalten dieser Medien macht. Der Onlinedienst habe „erneut seinen Willen bewiesen, sich seinen rechtlichen Verpflichtungen zu entziehen“, betonten die Kläger am Dienstag.
Bereits vor dieser Klage hatten diese Zeitungen den Onlinedienst X und dessen französische Tochtergesellschaft in einem Eilverfahren verklagt, da das Unternehmen sich nach ihrer Darstellung geweigert hatte, über eine Vergütung zu verhandeln. Das Pariser Gericht gab den Klägern im Mai Recht und wies X an, innerhalb von zwei Monaten Geschäftsdaten zur Verfügung zu stellen, um die Einnahmen zu bewerten, die X durch die Nutzung ihrer Inhalte erzielt.
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Eine seit 2019 geltende EU-Richtlinie schreibt vor, dass digitale Plattformen Presseverlage und Nachrichtenagenturen vergüten müssen, wenn sie deren Inhalte nutzen.