Sänger Heino (85) hat im Streit um ausstehende Gagen gegen seinen ehemaligen Manager auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Hamburger Oberlandesgericht schloss sich in dem Prozess dem Landgericht an und verurteilte den Manager zur Zahlung von 76.470 Euro zuzüglich neun Prozent Zinsen seit November 2019, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
„Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht“, sagte Heino der Deutschen-Presse-Agentur. „Nun ist Zahltag!“